Unterlagen/Kommunikation des Staatlichem Schulamts zur Zulassung von Volker Bouffiers Neffen zum Abitur

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die FR schreibt in einem Artikel:

"Bouffiers Neffen sorgten öfter schon mal für Probleme: Im 2009 drohte einem von ihnen an der Ricarda-Huch-Schule in Gießen Ungemach, weil er trotz aller Förderung und Bemühungen der Lehrer null Punkte in Geschichte bekommen hatte und nicht zum Abitur zugelassen werden sollte. Doch er wurde wie durch ein Wunder von höherer Stelle vor dem Durchfallen gerettet: Das Staatliche Schulamt schaltete sich ein und verfügte gegen das Votum der Lehrer, dass der Junge zugelassen werden müsse."

http://www.fr.de/rhein-main/hessen-bouffier-clan-haelt-zusammen-a-922637

Bitte senden Sie mir die Kommunikation des Schulamtes mit der Ricarda-Huch-Schule in Gießen bzw. alle Unterlagen, die zum Fall vorliegen, zu. Personenbezogene Daten des Neffen können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die FR schreibt in einem Artikel: "Bouffier…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen/Kommunikation des Staatlichem Schulamts zur Zulassung von Volker Bouffiers Neffen zum Abitur [#34260]
Datum
28. Oktober 2018 11:40
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die FR schreibt in einem Artikel: "Bouffiers Neffen sorgten öfter schon mal für Probleme: Im 2009 drohte einem von ihnen an der Ricarda-Huch-Schule in Gießen Ungemach, weil er trotz aller Förderung und Bemühungen der Lehrer null Punkte in Geschichte bekommen hatte und nicht zum Abitur zugelassen werden sollte. Doch er wurde wie durch ein Wunder von höherer Stelle vor dem Durchfallen gerettet: Das Staatliche Schulamt schaltete sich ein und verfügte gegen das Votum der Lehrer, dass der Junge zugelassen werden müsse." http://www.fr.de/rhein-main/hessen-bouffier-clan-haelt-zusammen-a-922637 Bitte senden Sie mir die Kommunikation des Schulamtes mit der Ricarda-Huch-Schule in Gießen bzw. alle Unterlagen, die zum Fall vorliegen, zu. Personenbezogene Daten des Neffen können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Kein Nachrichtentext
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. November 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,3 MB