Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz/das Datenschutzrecht durch Datenschutzbeauftragte

Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz/das Datenschutzrecht durch Datenschutzbeauftragte

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen/Schri…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz/das Datenschutzrecht durch Datenschutzbeauftragte [#26480]
Datum
7. Februar 2018 15:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz/das Datenschutzrecht durch Datenschutzbeauftragte
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Re: Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz.... [#26480] Sehr geeh…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz.... [#26480]
Datum
24. Juli 2018 23:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen/Schriftstücke zu von der BfDI festgestellten Verstößen gegen den Datenschutz/das Datenschutzrecht durch Datenschutzbeauftragte“ vom 07.02.2018 (#26480) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in