Unterlassungserklärungen vom 23. 02. 2015

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

am 23. 02. 2015 haben die Herren Melsheimer (Präsident der Handelskammer) und Schmidt-Trenz (Hauptgeschäftsführer der Handelskammer) sowie die Handelskammer Hamburg gegenüber Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> in Kassel Unterlassungserklärungen abgegeben. (https://www.bffk.de/aktuelles/handelskammer-hamburg-erklaert-unterlassung-falscher-behauptungen.html).

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Wer hat die Kosten, die im Zusammenhang mit den Unterlassungserklärungen angefallen sind, bezahlt?
2. Soweit diese Kosten von der Handelskammer getragen wurden: wie viel betrugen diese?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. September 2015
  • Frist
    20. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlassungserklärungen vom 23. 02. 2015 [#11348]
Datum
16. September 2015 15:35
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: am 23. 02. 2015 haben die Herren Melsheimer (Präsident der Handelskammer) und Schmidt-Trenz (Hauptgeschäftsführer der Handelskammer) sowie die Handelskammer Hamburg gegenüber Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in in Kassel Unterlassungserklärungen abgegeben. (https://www.bffk.de/aktuelles/handelskammer-hamburg-erklaert-unterlassung-falscher-behauptungen.html). Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Wer hat die Kosten, die im Zusammenhang mit den Unterlassungserklärungen angefallen sind, bezahlt? 2. Soweit diese Kosten von der Handelskammer getragen wurden: wie viel betrugen diese? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Handelskammer Hamburg
Anfrage nach HmbTG siehe Datei
Von
Handelskammer Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach HmbTG
Datum
15. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
siehe Datei