Unterlassungserklärungen vom 23. 02. 2015
am 23. 02. 2015 haben die Herren Melsheimer (Präsident der Handelskammer) und Schmidt-Trenz (Hauptgeschäftsführer der Handelskammer) sowie die Handelskammer Hamburg gegenüber Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> in Kassel Unterlassungserklärungen abgegeben. (https://www.bffk.de/aktuelles/handelskammer-hamburg-erklaert-unterlassung-falscher-behauptungen.html).
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wer hat die Kosten, die im Zusammenhang mit den Unterlassungserklärungen angefallen sind, bezahlt?
2. Soweit diese Kosten von der Handelskammer getragen wurden: wie viel betrugen diese?
Anfrage erfolgreich
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Datum16. September 2015
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20. Oktober 2015
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