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Unternehmensgründungen und -schließungen nach Bundesländern

(1) Tabelle 52111-0010: "Unternehmensgründungen, -schließungen: Deutschland, Jahre,
Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).

(2) Tabelle 52111-0012: "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Unternehmensgründungen, -schließungen): Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).

(3) Tabelle 52111-0017: "Überlebensrate der Unternehmen: Deutschland, Jahre, Zeitpunkt der Unternehmensgründung, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Tabelle 52…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Unternehmensgründungen und -schließungen nach Bundesländern [#34964]
Datum
29. November 2018 14:14
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Tabelle 52111-0010: "Unternehmensgründungen, -schließungen: Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017). (2) Tabelle 52111-0012: "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Unternehmensgründungen, -schließungen): Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017). (3) Tabelle 52111-0017: "Überlebensrate der Unternehmen: Deutschland, Jahre, Zeitpunkt der Unternehmensgründung, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 248: Unternehmensgründungen und -schließungen nach Bundesländern
Datum
30. November 2018 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. November 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30248 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) Sehr geehrtAntrag…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248)
Datum
20. Dezember 2018 08:16
Status
Warte auf Antwort

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 29. November 2018 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: (1) Tabelle 52111-0010: "Unternehmensgründungen, -schließungen: Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017). (2) Tabelle 52111-0012: "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Unternehmensgründungen, -schließungen): Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017). (3) Tabelle 52111-0017: "Überlebensrate der Unternehmen: Deutschland, Jahre, Zeitpunkt der Unternehmensgründung, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017). Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der Fachabteilung unseres Hauses das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen zum größten Teil bereits in GENESIS-Online, der Haupt-Datenbank des Statistischen Bundesamtes, unter https://www-genesis.destatis.de/genesis… zum kostenfreien Abruf für die Öffentlichkeit bereit. Die relevanten Tabellen (Tabelle 52111-0010, Tabelle 52111-0012, Tabelle 52111-0017) - haben Sie selbst bereits genannt. Sie können die Inhalte einsehen, wenn Sie unter "Tabelle" den genannten Zahlencode der jeweils gewünschten Tabelle eingeben. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2017 liegen dem Statistischen Bundesamt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Diese Daten werden Ende Juni 2019 erwartet. Sie können dann gerne mit einem neuen Antrag nach dem IFG auf uns zukommen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) [#34964] Sehr…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) [#34964]
Datum
21. Dezember 2018 09:41
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für die Nachricht. Leider stehen die erbetenen Daten nicht auf GENESIS-Online zur Verfügung. Mir geht es um eine Aufschlüsselung nach Bundesländern, und diese steht nicht zur Verfügung. Die von Ihnen und mir genannten Tabellen (Tabelle 52111-0010, Tabelle 52111-0012, Tabelle 52111-0017) bieten nur Zahlen für Deutschland gesamt, nicht für die einzelnen Bundesländer. Könnten Sie mir bitte die Daten nach Bundesländern aufgeschlüsselt zur Verfügung stellen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34964 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
AW: IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) [#34964] Sehr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) [#34964]
Datum
8. Januar 2019 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. Dezember 2018. Ich habe die Fachabteilung kontaktiert und nachgefragt, ob die von Ihnen gewünschte Aufschlüsselung nach Bundesländern möglich ist. Sobald ich Antwort von dort habe, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
AW: IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) [#34964] Sehr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Daten zu Unternehmen und Unternehmensgründungen (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) [#34964]
Datum
8. Januar 2019 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme auf Ihre Rückfrage vom 21. Dezember 2018 zurück. Laut Auskunft der Fachabteilung unseres Hauses stehen veröffentlichungsfähige Ergebnisse für die Auswertungen zur Unternehmensdemografie nur für Deutschland insgesamt zur Verfügung. Es werden keine regionalen Daten für Veröffentlichungszwecke aufbereitet. Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Sie können jedoch im Rahmen einer allgemeinen Anfrage Kontakt mit dem Statistischen Bundesamt aufnehmen und mit der zuständigen Fachabteilung klären, ob die von Ihnen angefragten Daten in der von Ihnen gewünschten Verschlüsselung möglicherweise im Rahmen einer kostenpflichtigen Sonderauswertung zur Verfügung gestellt werden können. Die Vornahme einer Sonderauswertung ist nicht Gegenstand einer IFG-Anfrage. Nach dem IFG sind nur Informationen herauszugeben, die bereits (in gewünschter Form) vorliegen. Das IFG normiert keine Pflicht zur Informationsbeschaffung. Wenn Sie sich nach der Möglichkeit der Sonderauswertung erkundigen wollen, so nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Internetseite https://www.destatis.de/DE/Service/Kontakt/Kontakt.html Ihre Anfrage wird dann direkt an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.