Bescheid
Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein.
Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.
Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sie haben mit E-Mail vom 29. November 2018 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30248) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen:
(1) Tabelle 52111-0010: "Unternehmensgründungen, -schließungen: Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).
(2) Tabelle 52111-0012: "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Unternehmensgründungen, -schließungen): Deutschland, Jahre, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).
(3) Tabelle 52111-0017: "Überlebensrate der Unternehmen: Deutschland, Jahre, Zeitpunkt der Unternehmensgründung, Beschäftigtengrößenklassen, Wirtschaftszweige" aufgeschlüsselt nach Bundesländern (von 2008 bis 2017).
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der Fachabteilung unseres Hauses das Folgende mit:
Die von Ihnen gewünschten Informationen stehen zum größten Teil bereits in GENESIS-Online, der Haupt-Datenbank des Statistischen Bundesamtes, unter
https://www-genesis.destatis.de/genesis…
zum kostenfreien Abruf für die Öffentlichkeit bereit.
Die relevanten Tabellen (Tabelle 52111-0010, Tabelle 52111-0012, Tabelle 52111-0017) - haben Sie selbst bereits genannt. Sie können die Inhalte einsehen, wenn Sie unter "Tabelle" den genannten Zahlencode der jeweils gewünschten Tabelle eingeben.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2017 liegen dem Statistischen Bundesamt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Diese Daten werden Ende Juni 2019 erwartet.
Sie können dann gerne mit einem neuen Antrag nach dem IFG auf uns zukommen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben
und verbleiben mit freundlichen Grüßen