Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden.

Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämt…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188015]
Datum
4. Juni 2020 16:55
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden. Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188015
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Anfrage v. 4.6.2020 Dagmar Haberland Abteilung III Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-An…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
Anfrage v. 4.6.2020
Datum
30. Juni 2020 09:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
825,2 KB
Dagmar Haberland Abteilung III Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567 6049 Fax: + 49 391 567 xxxx E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Informationen zum Datenschutz finden Sie unter http://lsaurl.de/mjdsgvo. P Papier sparen! Muss diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden? Sachsen-Anhalt #moderndenken
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AW: Anfrage v. 4.6.2020 [#188015] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht vom 30. Juni 2020. Meine …
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage v. 4.6.2020 [#188015]
Datum
30. Juni 2020 15:04
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht vom 30. Juni 2020. Meine Anfrage bezieht sich auf die Vereinbarungen zischen dem Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung von Gefangenen des Landes Sachsen-Anhalt und Unternehmen, deren Aufträge in den Justizvollzugsanstalten des Landes bzw. den dortigen Unternehmerbetrieben von Gefangenen bearbeitet werden. Ihre Auslegung meiner Anfrage möchte ich außerdem gerne dahingehend konkretisieren, dass für den Fall, dass eine Übersendung der angefragten Informationen nicht möglich sein sollte, ich um Zusendung einer Liste aller Unternehmen, die in Gefängnissen Ihres Bundeslandes von Inhaftierten produzieren lassen, bitte. Darüber hinaus bitte ich in genanntem Fall um Zusendung sämtlicher Informationen zum jeweiligen Produkt und Lieferumfang. Meine zustellungsfähige Anschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>. Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188015/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage v. 4.6.2020 [#188015] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerbet…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage v. 4.6.2020 [#188015]
Datum
15. Juli 2020 14:57
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs“ vom 04.06.2020 (#188015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188015/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage v. 4.6.2020 [#188015] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerbet…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage v. 4.6.2020 [#188015]
Datum
7. August 2020 14:47
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs“ vom 04.06.2020 (#188015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188015/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. August 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Bescheid via Briefpost vom 14. August 2020; Ihr Aktenzeichen: 4448E-304.2046/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Bescheid via Briefpost vom 14. August 2020; Ihr Aktenzeichen: 4448E-304.2046/2020
Datum
24. August 2020
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in 
in Ihrem Bescheid vom 14. August 2020 teilen Sie mir mit, dass meinem Auskunftsersuchen unter den in Punkt 2 genannten Bedingungen entsprochen wird. Mit einer Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß §6 IZG LSA bin ich einverstanden. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass die Namen der beteiligten Unternehmen nicht als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zählen können. Sollten Sie dies anders bewerten, begründe ich dies gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 mit meiner Tätigkeit als Journalist. In meiner Berichterstattung geht es unter anderem um die Firmen, die in Justizvollzugsanstalten produzieren lassen. Ein öffentliches Interesse an der Offenbarung der genannten Informationen ist daher nachgewiesen. In Ihrem Bescheid vom 14. August 2020 teilen Sie mir ferner mit, dass ich die Informationen in der Zentrale des Landesbetriebes für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen persönlich einsehen könne. In meiner Anfrage vom 4. Juni 2020 hatte Sie ich um eine Zusendung in elektronischer Form gebeten. Daher bitte ich Sie um eine Begründung gemäß §1 Abs. 2 IZG LSA. Darüber hinaus bitte ich um eine Angabe der durch eine Zusendung entstehenden Kosten. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie mich gerne unter der Telefonnummer 0151 196 58 997. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
709,8 KB