Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden.

Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188007]
Datum
4. Juni 2020 16:55
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden. Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188007
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188007]
An Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188007]
Datum
4. Juni 2020 16:55
An
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,6 KB
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Ihre Anfrage bezgl. Unternehmerbetriebe im Justizvollzug Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang I…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage bezgl. Unternehmerbetriebe im Justizvollzug
Datum
9. Juni 2020 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer vorbenannten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V). Da zur Beantwortung Ihres Antrages Dritte zu beteiligen sind, deren Zustimmung zur Weitergabe von Informationen ggf. erforderlich ist (§§ 8, 9 IFG M-V), weise ich vorsorglich darauf hin, dass sich die Bearbeitungsdauer vorliegend auf 3 Monate erstrecken kann (§ 11 Abs. 2 IFG M-V). Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
T. Antragsteller/in - Anfrage nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage sind folgende Dokumente be…
Von
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg Vorpommern
Betreff
T. Antragsteller/in - Anfrage nach dem IFG M-V
Datum
11. August 2020 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage sind folgende Dokumente beigefügt: - - Anlage 2: Überlassungsvereinbarung JVA Waldeck - EMANO GmbH - - Anlage 3: Vertrag EMANO GmbH - JVA Waldeck - Bescheid an Herrn T. Antragsteller/in - 240a vom 11.08.2020 - Reinschrift Mit freundlichen Grüßen