Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden.

Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Vereinb…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188010]
Datum
4. Juni 2020 16:55
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden. Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188010
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität…
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188010]
Datum
9. Juni 2020 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Gemäß § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Bekanntermaßen findet bei der Plattform FragDenStaat (FragDenStaat.de) keine Identitätsprüfung statt. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, damit ich Ihre Identität überprüfen kann. Die Übermittlung einer E-Mailadresse genügt nicht, da diese Form der Kommunikation für die Weitergabe personenbezogener Daten ungeeignet ist und zudem keine sichere Absenderidentifizierung zulässt. Zudem erlaubt § 12 Abs. 4 LTranspG der auskunftspflichtigen Behörde nicht nur die elektronische, sondern auch eine schriftliche Ablehnung. Ich weise Sie bereits vorab darauf hin, dass es sich vor dem Hintergrund Ihres umfangreichen Informationsbegehrens nicht um eine einfache Anfrage handelt. Eine Antwort wäre voraussichtlich mit erheblichem Verwaltungsaufwand (inkl. umfangreichen Drittbeteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 1 LTranspG) verbunden. Für diese Amtshandlungen nach dem Landestransparenzgesetz müssten deshalb bei Ihnen Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben werden (§ 24 Abs. 1 LTranspG). Weiter erlaube ich mir den Hinweis, dass ich Ihrer Bitte, Ihre personenbezogenen Daten nicht weiterzugeben, im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens nach § 13 Abs. 1 LTranspG nach vorläufiger Bewertung nicht werde entsprechen können. Für den zu beteiligenden Dritten kann die Identität des Auskunftsbegehenden entscheidungserheblich sein. Zur Vermeidung datenschutzrechtlicher Probleme wäre ich daher dankbar, wenn Sie Ihre Einwilligung in die Übermittlung Ihrer Personalien (Vor- und Nachname sowie Postanschrift und E-Mail-Adresse) an Drittbeteiligte ausdrücklich schriftlich erteilen könnten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Meine Postanschrift lautet Antragsteller/in Antragsteller/…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188010]
Datum
9. Juni 2020 14:45
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Meine Postanschrift lautet Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>. Mit einer Übermittlung meiner personenbezogenen Daten bin ich im Rahmen dieser Anfrage einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188010 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Unternehmerbetriebe des Justizvollzuges
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzuges
Datum
18. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,9 MB
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Juni 2020
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
geschwärzt
278,1 KB
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Urteil VG Mainz
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Urteil VG Mainz
Datum
18. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Urteil VG Mainz
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Urteil VG Mainz
Datum
18. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Urteil OVG Rheinland-Pfalz
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Urteil OVG Rheinland-Pfalz
Datum
24. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ergebnis Klage
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Via
Briefpost
Betreff
Ergebnis Klage
Datum
3. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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