Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs

Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden.

Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Vereinb…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs [#188012]
Datum
4. Juni 2020 16:55
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Justizministerium Ihres Bundeslandes bzw. der zuständigen nachgeordneten Behörde und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben der Justizvollzugsanstalten in Ihrem Bundesland, insbesondere eine vollständige Liste aller Vertragspartner mit Vertragsbeginn und Laufzeit, dem jeweils hergestellten Produkt und dem vereinbarten Lieferumfang. Ich bitte Sie, mir diese Informationen für jeweils einen Stichtag im Mai 2019 und im Mai 2020 zuzusenden. Meiner Anfrage ist aus folgenden Gründen nachzukommen: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter Referenzen namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188012
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Anfrage Kundendaten
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage Kundendaten
Datum
2. Juli 2020 13:43
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem I…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unternehmerbetriebe des Justizvollzugs“ [#188012] [#188012]
Datum
3. Juli 2020 10:16
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188012/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Nennung von Vertragspartnern der öffentlichen Hand nicht unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse fällt. Sollten in den von mir angefragten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sein, müsste die Behörde eine entsprechende Einwilligung erfragen (§8 Abs. 1 LIFG). Ein besonders hohes Geheimhaltungsinteresse, das auf Bedenken privatwirtschaftlicher Unternehmen bezüglich einer Absatzhemmung zurückzuführen sei, muss meiner Ansicht nach hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit am Verwaltungshandeln der Justizbehörden zurückstehen. Gleiches gilt für die Befürchtung, dass Aufträge zukünftig anderweitig vergeben werden könnten. Darüber hinaus hat das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg Vorrang gegenüber Vereinbarungen in der Geschäftsordnung des Landesbetriebs VAW und Geheimhaltungsvereinbarungen mit dessen Kunden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188012.pdf - 2020-07-02_1-AntwortAnfrageKundendatenU-Betriebe.pdf Anfragenr: 188012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188012/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juli 2020
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 Sehr ge…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012
Datum
19. November 2020 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Informationsfreiheits-Anfrage über frag den staat #188012 an das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg wollte ich mich erkundigen, ob da noch Vermittlungsbedarf besteht oder ob Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet wurde. Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#1…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#188012]
Datum
30. November 2020 09:56
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Nachricht. Ich klage mittlerweile gegen das Justizministerium. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188012/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#1…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#188012]
Datum
30. November 2020 12:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne hätten wir eine LIFG-Vermittlung durchgeführt, diese ist nun aber ersichtlich nicht mehr zielführend. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#1…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#188012]
Datum
30. November 2020 12:35
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weiß Ihre Intention sehr zu schätzen. Ist eine Bearbeitungszeit von mehr als vier Monaten üblich bei Ihnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188012/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#1…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Vermittlung bei der Anfrage "'Unternehmerbetrieb des Justizvollzugs" Frag Den Staat #188012 [#188012]
Datum
30. November 2020 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitungszeit hängt tatsächlich von der Höhe des derzeitigen Arbeitsaufkommens ab und kann deswegen nicht pauschal beantwortet werden. Wir stellen aber fest, dass seit dem Inkrafttreten des LIFG die Anfragen erheblich gestiegen sind und weiter steigen. Deshalb haben wir unsere Abteilung für Informationsfreiheit personell aufgestockt und hoffen, nun schneller antworten zu können. Mit freundlichen Grüßen