Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Justizvollzugsanstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Justizvollzugsanstalt, insbesondere eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber.

Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen zur Verwaltungstätigkeit Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber [#192353]
Datum
9. Juli 2020 16:08
An
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Justizvollzugsanstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Justizvollzugsanstalt, insbesondere eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber. Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen zur Verwaltungstätigkeit Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192353/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Mit freundlichen Grüßen
Von
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Betreff
Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber
Datum
4. August 2020 13:24
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. August 2020
An
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Status
geschwärzt
419,9 KB

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Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Kein Nachrichtentext
Von
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
368,6 KB