Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Justizvollzugsanstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Justizvollzugsanstalt, insbesondere eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber.

Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen zur Verwaltungstätigkeit Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Justizvollzugsanstalt Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber [#192369]
Datum
9. Juli 2020 16:08
An
Justizvollzugsanstalt Remscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Justizvollzugsanstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Justizvollzugsanstalt, insbesondere eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber. Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen zur Verwaltungstätigkeit Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes NRW nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192369/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Remscheid
Unternehmerbetriebe / Lohnarbeiten für externe Auftraggeber Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 09.07.2020 …
Von
Justizvollzugsanstalt Remscheid
Betreff
Unternehmerbetriebe / Lohnarbeiten für externe Auftraggeber
Datum
24. Juli 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Mail vom 09.07.2020 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW in dem sie um Übersendung diverser Informationen und Vereinbarungen über/mit Unternehmen, die Gefangene beschäftigen gebeten haben. Ich werde ihr Anliegen prüfen und in Absprache meiner Anstaltsleitung sowie meiner Aufsichtsbehörde einen dementsprechenden Bescheid, bzw. dementsprechende Informationen zukommen lassen. Da ihr Antrag ein komplexes Thema berührt, wird es einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich stehe Ihnen aber gerne für Fragen telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Unternehmerbetriebe / Lohnarbeiten für externe Auftraggeber [#192369] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe i…
An Justizvollzugsanstalt Remscheid Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unternehmerbetriebe / Lohnarbeiten für externe Auftraggeber [#192369]
Datum
10. November 2020 12:55
An
Justizvollzugsanstalt Remscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe immer noch keine Antwort zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten für externe Auftraggeber“ vom 09.07.2020 (#192369). Die gesetzliche Frist ist mittlerweile um 92 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192369/