Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Anstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion bzw. Fertigung von Auftragsarbeiten in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Anstalt, insbesondere eine vollständige Übersicht über alle externen Auftraggeber.

Laut Dr. Nolte sind die begehrten Informationen Teil des Aktenbestandes Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können:
Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen.
Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Justizvollzugsanstalt Plötzensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
15. Juli 2020 14:48
An
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Vereinbarungen zwischen Ihrer Anstalt und externen Vertragspartnern über die Produktion bzw. Fertigung von Auftragsarbeiten in sogenannten Unternehmerbetrieben in Ihrer Anstalt, insbesondere eine vollständige Übersicht über alle externen Auftraggeber. Laut Dr. Nolte sind die begehrten Informationen Teil des Aktenbestandes Ihrer Anstalt. Einer Veröffentlichung stehen die Bestimmungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nicht entgegen, wie Sie an folgenden Beispielen aus Bundesländern mit vergleichbarer Gesetzeslage nachvollziehen können: Auf das Vorliegen einer vollständigen Liste hat die sächsische Staatsregierung, wie in der Antwort auf die Drucksachen 6/6810 bis 6/6819 des sächsischen Landtags (Antwort auf Frage 5, S. 4) dargelegt, hingewiesen. Die angesprochene Wahrung eines „Vertrauensverhältnisses“ muss hinter dem öffentlichen Interesse zurückstehen. Des Weiteren listet der Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen Baden-Württemberg (VAW) entsprechende Vertragspartner auf seiner Website unter "Referenzen" namentlich auf. Siehe: https://www.vaw.de/de/referenzen Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt hat entsprechende Informationen in Drucksache 7/1078 für Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192746/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist hier eingegangen und Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Die JVA Plötze…
Von
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Betreff
WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
20. Juli 2020 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist hier eingegangen und Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Die JVA Plötzensee wird sich nach Abschluss der Prüfung bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht. Mit…
Von
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Betreff
WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
19. August 2020 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihren Bescheid. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich Ihr Schreib…
An Justizvollzugsanstalt Plötzensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
21. August 2020 10:42
An
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihren Bescheid. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich Ihr Schreiben innerhalb der üblichen Frist beantworten werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192746/
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin ab heute im Urlaub. Ich bin dann erst wieder am 14.09.2020 erreichbar. Mit…
Von
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Betreff
AW: WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
21. August 2020 12:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin ab heute im Urlaub. Ich bin dann erst wieder am 14.09.2020 erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin aus dem Urlaub zurück. Ich habe in der Sache nichts mehr von Ihnen gehört un…
Von
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Betreff
AW: WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
16. September 2020 15:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bin aus dem Urlaub zurück. Ich habe in der Sache nichts mehr von Ihnen gehört und konnte auch keine Mail-Eingang verzeichnen. Besteht Ihrerseits noch Interesse an einer Akteneinsicht? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hoffe, Sie hatten einen schönen Urlaub. Ebenfalls urlaubsbedingt melde ich mich …
An Justizvollzugsanstalt Plötzensee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
17. September 2020 12:30
An
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hoffe, Sie hatten einen schönen Urlaub. Ebenfalls urlaubsbedingt melde ich mich erst jetzt. Ich bitte Sie mir aufzuschlüsseln, wie durch die Schwärzung eines Vertrages ein Verwaltungsaufwand von 100 Euro entstehen soll. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192746/

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Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 16 Informationsfreiheitsgesetz Berlin sind die Aktenauskunft oder -einsicht g…
Von
Justizvollzugsanstalt Plötzensee
Betreff
AW: WG: Unternehmerbetriebe/ Lohnarbeiten in Anstalten des Berliner Justizvollzugs [#192746]
Datum
21. September 2020 11:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gem. § 16 Informationsfreiheitsgesetz Berlin sind die Aktenauskunft oder -einsicht gebührenpflichtig. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22.05.1957 in der jeweils geltenden Fassung ist bei der Festsetzung der Gebühren anzuwenden. Gem. § 6 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (Stand: 05.06.2019) kann der Senat eine Verwaltungsgebührenordnung erlassen, die anzuwenden ist. Die Verwaltungsgebührenordnung vom 24.11.2009 sieht vor, dass für Akteneinsicht folgende Gebühren zu erheben sind: a) einfache Akteneinsicht: 5-100 € b) Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind: 100 - 250 € Aufgrund dessen, dass Teile des Vertrages geschwärzt werden mussten, liegt keine einfache Akteneinsicht vor, sondern die Voraussetzungen von b) sind erfüllt. Es müssen somit Gebühren in der Höhe von 100 - 250 € erhoben werden. Im Rahmen des mir zu stehenden Ermessen habe ich die Gebühr dann auf 100 € festgelegt. Mit freundlichen Grüßen