Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de

dem § 13 des Telemediengesetzes "Pflichten des Diensteanbieters" habe ich entnommen "Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten
[...]
in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
[...]
Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
"
Auf der Website http://bundesregierung.de habe ich auf der Startseite, in den Benutzerhinweisen [3], auf der Impressum-Seite und auch in der Datenschutzerklärung [4] keine Möglichkeit gefunden, mich über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung meiner Daten, die beim Abspielen der auf [2] eingebundener Youtube-Videos vom Betreiber der Youtube-Palttform erhoben werden, zu informieren. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Aktenverzeichnis, in dem Akten ausfgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bund) als Betreiber der Website http://bundesregierung.de einen Handlungsberaf sieht, um der im zitierten Gesetzestext [1] genannten Pflicht zur Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten nachzukommen.

1. § 13 des Telemediengesetzes: Pflichten des Diensteanbieters - http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html
2. http://www.bundesregierung.de
3. Tipps und Hinweise zum Internetauftritt - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Benutzerhinweise/_node.html#doc392036bodyText8
4. Datenschutzerklärung - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/datenschutz_node.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2013
  • Frist
    31. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: dem § 13 des Te…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de
Datum
29. Juni 2013 16:48
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
dem § 13 des Telemediengesetzes "Pflichten des Diensteanbieters" habe ich entnommen "Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten [...] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist. [...] Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. " Auf der Website http://bundesregierung.de habe ich auf der Startseite, in den Benutzerhinweisen [3], auf der Impressum-Seite und auch in der Datenschutzerklärung [4] keine Möglichkeit gefunden, mich über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung meiner Daten, die beim Abspielen der auf [2] eingebundener Youtube-Videos vom Betreiber der Youtube-Palttform erhoben werden, zu informieren. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: ein Aktenverzeichnis, in dem Akten ausfgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bund) als Betreiber der Website http://bundesregierung.de einen Handlungsberaf sieht, um der im zitierten Gesetzestext [1] genannten Pflicht zur Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten nachzukommen. 1. § 13 des Telemediengesetzes: Pflichten des Diensteanbieters - http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html 2. http://www.bundesregierung.de 3. Tipps und Hinweise zum Internetauftritt - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Benutzerhinweise/_node.html#doc392036bodyText8 4. Datenschutzerklärung - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/datenschutz_node.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
AW: Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de
Datum
13. August 2013 13:11
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de" vom 29.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in