Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf http://bundesregierung.de
dem § 13 des Telemediengesetzes "Pflichten des Diensteanbieters" habe ich entnommen "Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten
[...]
in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
[...]
Der Inhalt der Unterrichtung muss für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
"
Auf der Website http://bundesregierung.de habe ich auf der Startseite, in den Benutzerhinweisen [3], auf der Impressum-Seite und auch in der Datenschutzerklärung [4] keine Möglichkeit gefunden, mich über die Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung meiner Daten, die beim Abspielen der auf [2] eingebundener Youtube-Videos vom Betreiber der Youtube-Palttform erhoben werden, zu informieren. Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ein Aktenverzeichnis, in dem Akten ausfgelistet sind, die nachvollziehbar machen, ob das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Bund) als Betreiber der Website http://bundesregierung.de einen Handlungsberaf sieht, um der im zitierten Gesetzestext [1] genannten Pflicht zur Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten nachzukommen.
1. § 13 des Telemediengesetzes: Pflichten des Diensteanbieters - http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html
2. http://www.bundesregierung.de
3. Tipps und Hinweise zum Internetauftritt - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Benutzerhinweise/_node.html#doc392036bodyText8
4. Datenschutzerklärung - http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/datenschutz_node.html
Anfrage eingeschlafen
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Datum29. Juni 2013
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31. Juli 2013
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