Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform

Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2017
  • Frist
    16. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterrichtunge…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]
Datum
15. Dezember 2017 18:46
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag nach LTranspG vom 15.12.1017 (https://fragdenstaa…
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Von
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Betreff
AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]
Datum
3. Januar 2018 19:28
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag nach LTranspG vom 15.12.1017 (https://fragdenstaat.de/anfrage/unterrichtungen-des-rheinland-pfalzischen-landtags-durch-die-landesregierung-zur-herstellung-der-funktionsfahigkeit-der-transparenz-plattform-1/) bitte ich um Sachstandsmitteilung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl meine Antragstellung bereits mehr als drei Wochen zurückliegt, habe ich aus…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
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Betreff
AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]
Datum
10. Januar 2018 18:45
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, obwohl meine Antragstellung bereits mehr als drei Wochen zurückliegt, habe ich aus Ihrem Haus weder die erbetene Eingangsbestätigung erhalten, noch Mitteilung erhalten zu dem Aktenzeichens, unter dem mein Antrag bei Ihnen geführt wird. Bitte teilen Sie mir numehr das Aktenzeichen und - wie bereits am 3.1.2018 erbeten - den Sachstand mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in das in der Anlage befindliche Schreiben schicke ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisna…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]
Datum
11. Januar 2018 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das in der Anlage befindliche Schreiben schicke ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Bei Rückfragen können Sie sich gerne melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus dem LTranspG ist kein Ausschlussgrund ers…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]
Datum
11. Januar 2018 15:55
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus dem LTranspG ist kein Ausschlussgrund ersichtlich, der Sie daran hindert, mir den antragsgegenständlichen Bericht, der Ihnen nach eigenem Bekunden vorliegt, zugänglich zu machen. § 12 Abs. 3 LTranspG verpflichtet Sie, den Informationszugang unverzüglich innerhalb eines Monats zu gewähren. Bitte kommen Sie nun dieser gesetzlichen Pflicht kurzfristig nach. Ich erlaube mir, auf § 75 VwGO hinzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in unter nachfolgendem Link finden Sie den Bericht der Landesregierung über den Fortschr…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#25724]
Datum
15. Januar 2018 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in unter nachfolgendem Link finden Sie den Bericht der Landesregierung über den Fortschritt bei der Herstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform im Jahr 2016 gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 Landestransparenzgesetz (Drucksache 17/4911): http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4911-17.pdf Den Bericht habe ich Ihnen zusätzlich als Anlage beigefügt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen