Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform

Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform)

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  • Datum
    28. September 2017
  • Frist
    31. Oktober 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterrichtunge…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#24797]
Datum
28. September 2017 16:00
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben um Zusendung folgender Unterlagen gebeten: Unterrichtungen des rheinland-pf…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung zur Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform [#24797]
Datum
9. Oktober 2017 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben um Zusendung folgender Unterlagen gebeten: Unterrichtungen des rheinland-pfälzischen Landtags durch die Landesregierung nach § 23 Abs. 2 Satz 3 LTranspG über den Fortschritt der Umsetzung der Bestimmungen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 LTranspG (Herstellung der Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform). Nach § 26 Abs. 2 Satz 3 LTranspG unterrichtet die Landesregierung den Landtag nach Inkrafttreten des Landestransparenzgesetzes jährlich über den Fortschritt bei der Herstellung der vollständigen Funktionsfähigkeit der Transparenz-Plattform gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 LTranspG. Dieser Pflicht wird die Landesregierung - für das abgelaufene Jahr 2016 - bis Ende diesen Jahres nachkommen. Momentan können Ihnen keine Unterlagen zugesandt werden. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen