Unterrichtungsdokumente vom BSI
- Anfrage an:
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- § 3.4: die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt
- Zusammenfassung der Anfrage
alle Unterrichtungsdokumente für die Jahre 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 betreffend dem Gesetz
zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/con…) §5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren
für die Kommunikationstechnik des Bundes (9) Das Bundesamt unterrichtet den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kalenderjährlich jeweils bis zum 30. Juni des dem
Berichtsjahr folgenden Jahres über
1. die Anzahl der Vorgänge, in denen Daten nach
Absatz5Satz1,Absatz5Satz2Nummer1oder
Absatz 6 Nummer 1 übermittelt wurden, aufgeglie-
dert nach den einzelnen Übermittlungsbefugnissen,
2. die Anzahl der personen
bezogenen Auswertungen
nach Absatz 3 Satz 1, in denen der Verdacht wider-
legt wurde,
3. die Anzahl der Fälle, in denen das Bundesamt nach
Absatz 4 Satz 2 oder 3 von einer Benachrichtigung
der Betroffenen abgesehen hat.