Untersagung der ver.di-Lohnsteuerhilfe mit Bußgeldandrohung
die Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2018 oder von Anfang 2019, mit der der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mit Sitz ihrer Bundesverwaltung in Berlin unter Androhung von Bußgeldern die Lohnsteuerberatung oder der Lohnsteuerservice für Mitglieder untersagt wurde, und die zu diesem Verwaltungsakt gehörigen Akten des Verwaltungsverfahrens.
Anlass zu dieser Anfrage haben die entsprechenden Informationen auf einigen Internetseiten der ver.di gegeben wie zum Beispiel unter der folgenden URL:
https://suedwestfalen.verdi.de/service/++co++5d968eba-a93f-11e7-ac16-525400b665de
Sofern Betriebs- und Geschäfts- und Steuergeheimnisse der ver.di sowie die ihr zustehenden Rechte aus der speziellen Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes zu wahren sind, versichere ich hiermit, Mitglied des nicht rechtsfähigen Vereins ver.di zu sein und somit bei dieser Anfrage gemäß § 54 in Verbindung mit § 716 BGB persönlich handele; ferner versichere ich, dass ich die aktuelle datenschutzrechtliche Verpflichtungserklärung gegenüber der ver.di abgegeben habe.
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Februar 2019
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20. März 2019
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