Unterscheidung "Städtischer Vollzugsdienst" und "Polizeibehörde Stuttgart"

Worin unterscheidet sich der "Städtische Vollzugsdienst Stuttgart" von der "Polizeibehörde Stuttgart"?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2019
  • Frist
    23. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Worin untersch…
An Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterscheidung "Städtischer Vollzugsdienst" und "Polizeibehörde Stuttgart" [#132790]
Datum
23. April 2019 13:36
An
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Worin unterscheidet sich der "Städtische Vollzugsdienst Stuttgart" von der "Polizeibehörde Stuttgart"?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Frage zu beantworten, möchte ich Sie auf die Stellungnahme des Ministeriums f…
Von
Amt für öffentliche Ordnung, Städtischer Vollzugsdienst
Betreff
WG: Unterscheidung "Städtischer Vollzugsdienst" und "Polizeibehörde Stuttgart" [#132790]
Datum
24. April 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihre Frage zu beantworten, möchte ich Sie auf die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration hinweisen "Kommunale Ordnungsdienste (KOD)" - analog Städtische Vollzugsdienste ( Drucksache des Landtag von Baden-Württemberg 16/3802 vom 28.03.2018). Freundliche Grüße