Unterscheidung zwischen gimpfter und natürlicher Immunität gegen SARS-CoV2

Anfrage an: Robert Koch-Institut

eine Liste aller Publikationen welche die These stützen geimpfte Personen seien weniger ansteckend als Personen, welche eine natürliche Immunität, z.B. durch das Durchleben von Covid 19, erlangt haben und damit eine Maßnahmenlockerung für geimpfte Personen rechtfertigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Stefan Gaussmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste aller …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Stefan Gaussmann
Betreff
Unterscheidung zwischen gimpfter und natürlicher Immunität gegen SARS-CoV2 [#218069]
Datum
12. April 2021 08:35
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller Publikationen welche die These stützen geimpfte Personen seien weniger ansteckend als Personen, welche eine natürliche Immunität, z.B. durch das Durchleben von Covid 19, erlangt haben und damit eine Maßnahmenlockerung für geimpfte Personen rechtfertigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Gaussmann Anfragenr: 218069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218069/ Postanschrift Stefan Gaussmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Gaussmann
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.04.2021 Sehr geehrter Herr Gaussmann, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wi…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.04.2021
Datum
16. April 2021 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gaussmann, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0166. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.04.2021 [Az. 2021-166] Sehr geehrter Herr Gaussmann, wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.04.2021 [Az. 2021-166]
Datum
7. Mai 2021 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
253,0 KB
Sehr geehrter Herr Gaussmann, wir nehmen Bezug auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.04.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Wir legen Ihre Anfrage dahingehend aus, dass Sie eine Liste derjenigen Publikationen wünschen, die dem RKI als amtliche Informationen zu der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellung vorliegen. Die von Ihnen angeforderten Informationen, wurden größtenteils bereits durch das RKI veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese insoweit selbstständig abzurufen. 1. Zur Immunität/Infektiosität geimpfte Personen Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern. In welchem Maß die Impfung darüber hinaus die Übertragung des Virus weiter reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden. Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die trotz Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert werden, stark reduziert und die Virusausscheidung verkürzt ist. In der Summe ist daher das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung (asymptomatisch) PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen. Die Daten belegen neben der Schutzwirkung der Impfstoffe, dass selbst bei Menschen, die trotz Impfung PCR-positiv werden, die Viruslast signifikant reduziert wird (Ct Shift) und weniger lange anhält (verkürztes Shedding) ("Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen? " unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...) Mit Stand 28.04. liegen ca. 15 Studien vor, die den Schutz vor SARS-CoV-2 Infektionen gesamt (symptomatisch und asymptomatisch) untersuchten, und ca. 5 Studien, die dezidiert asymptomatische Infektionen untersuchten. Die Effektivität der COVID-19 Impfung gegen alle Infektionen liegt bei fast allen Studien im Bereich zwischen 80 und 90% (nach der zweiten Impfstoffdosis), die gegen asymptomatische Infektionen ist ähnlich hoch (exemplarisch: 1,2). Die Wahrscheinlichkeit, dass eine geimpfte Person sich mit SARS-CoV-2 infiziert, ist somit erheblich reduziert. Darüber hinaus liegen Daten vor, die zeigen, dass bei den verbleibenden Personen, die trotz Impfung PCR-positiv werden, eine signifikant geringere Viruslast und auch eine im Durchschnitt um 1 Woche verkürzte Dauer eines Virusnachweises (d.h. kürzeres Shedding) vorliegt [3]. [1] Haas EJ, Angulo FJ, McLaughlin JM, Anis E, Singer SR, Khan F, et al. Nationwide Vaccination Campaign with BNT162b2 in Israel Demonstrates High Vaccine Effectiveness and Marked Declines in Incidence of SARS-CoV-2 Infections and COVID-19 Cases, Hospitalizations, and Deaths. https://ssrn.com/abstract=3811387 [2] Lumley SF, Rodger G, Constantinides B, Sanderson N, Chau KK, Street TL, et al. An observational cohort study on the incidence of SARS-CoV-2 infection and B.1.1.7 variant infection in healthcare workers by antibody and vaccination status. medRxiv. 2021:2021.03.09.21253218. [3] Emary KRW, Golubchik T, Aley PK, Ariani CV, Angus B, Bibi S, et al. Efficacy of ChAdOx1 nCoV-19 (AZD1222) vaccine against SARS-CoV-2 variant of concern 202012/01 (B.1.1.7): an exploratory analysis of a randomised controlled trial. Lancet 2021; 397: 1351–62 Die übrigen Studien finden Sie im aktuellen epidemiologischen Bulletin mit einem ausführlichen Bericht zu diesem Thema. Dieses befindet sich im Anhang dieser E-Mail, alternativ können Sie dieses abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Die sonstige Datenlage wird zusammengefasst im Beitrag „Wissenschaftlichen Begründung der STIKO-Empfehlung“ im Epidemiologischen Bulletin 12/2021, welches Sie abrufen können unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Zu der Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe beinhalten die Stellungnahmen der ständigen Impfkommission die entsprechenden naturwissenschaftlichen Quellen. Sie Stellungnahmen können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Bitte beachten Sie auch, dass für Fragen rund um den Impfstoff primär das Paul-Ehrlich-Institut zuständig ist. Informationen finden Sie dort u.a. auf der Website des PEI unter: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie... 2. Zur Immunität/Infektiosität bei erkrankten und wieder genesenen Personen Eine Infektion mit SARS-CoV-2 induziert die Bildung verschiedener Antikörper, die im Median in der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar sind (246). Auch neutralisierende Antikörper sind in der Regel am Ende der zweiten Woche nach Symptombeginn nachweisbar (142, 247, 248), jedoch nimmt der Titer neutralisierender Antikörper wie auch der Gesamt-IgG-Antikörper, insbesondere bei Personen mit milder oder asymptomatischer Infektion, ab (249-251). Es ist nach wie vor unklar, zu welchem Grad die Titer neutralisierender Antikörper bzw. der Antikörper, die das SARS-CoV-2 Spike- bzw. Nukleocapsid-Protein binden, mit einem Schutz vor einer Reinfektion oder schweren Erkrankung korrelieren. [...] Untersuchungen an Mitarbeitenden im Gesundheitsdienst ergaben, dass nach überstandener Infektion Antikörper über mehrere Monate nachweisbar sind und Reinfektionen selten auftreten. Reinfizierte wiesen aber hohe Virusmengen im Nase-Rachenbereich auf und könnten das Virus somit potentiell übertragen, was die Bedeutung und konsequente Einhaltung der Schutzmaßnahmen unterstreicht (260). (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Mit den dort aufgeführten Fußnoten: 142. Wölfel R, Corman VM, Guggemos W, Seilmaier M, Zange S, Müller MA, et al. Virological assessment of hospitalized patients with COVID-2019. Nature. 2020. 246. Kellam P, Barclay W. The dynamics of humoral immune responses following SARS-CoV-2 infection and the potential for reinfection. The Journal of general virology. 2020. 247. To KK-W, Tsang OT-Y, Leung W-S, Tam AR, Wu T-C, Lung DC, et al. Temporal profiles of viral load in posterior oropharyngeal saliva samples and serum antibody responses during infection by SARS-CoV-2: an observational cohort study. The Lancet Infectious Diseases. 2020. 248. Okba NMA, Müller MA, Li W, Wang C, GeurtsvanKessel CH, Corman VM, et al. Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus 2-Specific Antibody Responses in Coronavirus Disease 2019 Patients. Emerging infectious diseases. 2020;26(7). 249. Muecksch F, Wise H, Batchelor B, Squires M, Semple E, Richardson C, et al. Longitudinal analysis of serology and neutralizing antibody levels in COVID19 convalescents. The Journal of infectious diseases. 2020. 250. Seow J, Graham C, Merrick B, Acors S, Pickering S, Steel KJA, et al. Longitudinal observation and decline of neutralizing antibody responses in the three months following SARS-CoV-2 infection in humans. Nature Microbiology. 2020. 251. Ward H, Cooke G, Atchison C, Whitaker M, Elliott J, Moshe M, et al. Declining prevalence of antibody positivity to SARS-CoV-2: a community study of 365,000 adults. medRxiv. 2020:2020.10.26.20219725. 260. Hall V, Foulkes S, Charlett A, Atti A, Monk EJM, Simmons R, et al. Do antibody positive healthcare workers have lower SARS-CoV-2 infection rates than antibody negative healthcare workers? Large multi-centre prospective cohort study (the SIREN study), England: June to November 2020. medRxiv. 2021:2021.01.13.21249642. Sowohl in einer COVID-19 Impfstoff Zulassungsstudie als auch in zwei prospektiven Kohortenstudien unter Gesundheitspersonal konnten unter Einschluss von TeilnehmerInnen mit Antikörpern gegen SARS-CoV-2 Berechnungen zum Grad des Schutzes nach natürlicher Infektion erfolgen [1-4]. Dabei wurde ein Schutz vor einer moderaten oder schweren COVID-19-Erkrankung von 92% bzw. ein Schutz vor jeglicher Infektion (symptomatisch wie asymptomatisch) von 83-90% berechnet. Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung für mindestens 6 Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion [3,4]. Eine in Dänemark durchgeführte Beobachtungsstudie auf Bevölkerungsebene zeigte ebenfalls einen Schutz von Genesenen (frühere PCR-bestätigte Infektion) bzgl. Verhinderung einer Reinfektion von ca. 80% über mehr als 6 Monate, wobei der Schutz unter Personen im Alter 65+ Jahre signifikant niedriger lag (50%) [5]. Mit den Referenzen; [1] U.S. Food and Drug Administration (FDA). FDA Briefing Document. Janssen Ad26.COV2.S Vaccine for the Prevention of COVID-19. 2021. www.fda.gov/media/146217/download (zuletzt aufgesucht am 05.03.2021) [2] Hall VJ, Foulkes S, Saei A, Andrews N, Oguti B, Charlett A, et al. Effectiveness of BNT162b2 mRNA Vaccine Against Infection and COVID-19 Vaccine Coverage in Healthcare Workers in England, Multicentre Prospective Cohort Study (the SIREN Study. https://ssrn.com/abstract=3790399 [3] Lumley SF, O’Donnell D, Stoesser NE, Matthews PC, Howarth A, Hatch SB, et al. Antibody status and incidence of SARS-CoV-2 infection in health care workers. N Engl J Med. 2021;384(6):533-40 [4] Hall V, Foulkes S, Charlett A, Atti A, Monk E, Simmons R, et al. Do antibody positive healthcare workers have lower SARS-CoV-2 infection rates than antibody negative healthcare workers? Large multi-centre prospective cohort study (the SIREN study), England: June to November 2020. medRxiv. 2021:2021.01.13.21249642. [5] Hansen CH, Michlmayr D, Gubbels SM, Mølbak K, Ethelberg S. Assessment of protection against reinfection with SARS-CoV-2 among 4 million PCR-tested individuals in Denmark in 2020: a population-level observational study. Lancet. 2021 Mar 27;397(10280):1204-1212 3. Studien, welche die beiden Gruppen vergleichen Vergleichende Studien der beiden Personengruppen liegen dem RKI nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen