Unterschied Bundesagentur für Arbeit und Bundesanstalt fuer Arbeit

Dem Impressum der Webseite http://www.arbeitsagentur.de entnehme ich folgende Anschrift:

Bundesagentur für Arbeit
Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Der Domainabfrage bei der denic entnehme ich:

Domaininhaber (Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.):

Bundesanstalt fuer Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg

Fragen:

1.
Warum gibt es eine Bundesagentur für Arbeit und eine Bundesanstalt fuer Arbeit und wofür wurden diese jeweils gegründet und wann?

2.
Welche Abhängigkeiten / Beteiligungen bestehen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesanstalt fuer Arbeit?

3.
Welche jeweilige Funktionen und Aufgaben hat die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesanstalt fuer Arbeit?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort verspätet

  • Datum
    25. April 2013
  • Frist
    28. Mai 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem Impressum de…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Unterschied Bundesagentur für Arbeit und Bundesanstalt fuer Arbeit
Datum
25. April 2013 18:20
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem Impressum der Webseite http://www.arbeitsagentur.de entnehme ich folgende Anschrift: Bundesagentur für Arbeit Rechtsform: Bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg Der Domainabfrage bei der denic entnehme ich: Domaininhaber (Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.): Bundesanstalt fuer Arbeit Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg Fragen: 1. Warum gibt es eine Bundesagentur für Arbeit und eine Bundesanstalt fuer Arbeit und wofür wurden diese jeweils gegründet und wann? 2. Welche Abhängigkeiten / Beteiligungen bestehen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesanstalt fuer Arbeit? 3. Welche jeweilige Funktionen und Aufgaben hat die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesanstalt fuer Arbeit? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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