Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat Verteidigungsaufgaben in Höhe von 51,6 Mrd. Euro an die Nato gemeldet, das offizielle Volumen des Verteidigungshaushaltes beläuft sich in 2020 jedoch auf 45,65 Mrd. Euro.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Etatposten des Bundeshaushaltes, die Aufwendungen für das Militär beinhalten.

Alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente, die das Verbergen o.g. Aufwendungen in anderen Etatposten rechtfertigen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in die Bundesregierung hat Verteidigungsaufgaben in Höhe von 51,6…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben [#215803]
Datum
17. März 2021 14:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in die Bundesregierung hat Verteidigungsaufgaben in Höhe von 51,6 Mrd. Euro an die Nato gemeldet, das offizielle Volumen des Verteidigungshaushaltes beläuft sich in 2020 jedoch auf 45,65 Mrd. Euro. bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Etatposten des Bundeshaushaltes, die Aufwendungen für das Militär beinhalten. Alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente, die das Verbergen o.g. Aufwendungen in anderen Etatposten rechtfertigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215803/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben [#215803]
Datum
20. April 2021 07:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben“ vom 17.03.2021 (#215803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215803/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1563 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben [#215803]
Datum
20. April 2021 10:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1563 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 17.03 2021 2. Ihre Email vom 20.04.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 17. März 2021 (Bezug 1). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie zunächst um Entschuldigung. Aktuell steht die Prüfung der zuständigen Fachabteilung noch aus. Sobald diese vorliegt, werde ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurückkommen und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Für zukünftigen Schriftverkehr möchte ich Sie zudem bitten, bei Ihren Anfragen das zugewiesene Aktenzeichen anzugeben, um die Zuordnung zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1563 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterschiedlich gemeldete Verteidigungsausgaben [#215803]
Datum
3. Juni 2021 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1563 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 17.03 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 17. März 2021 (Bezug). Darin haben Sie um Zusendung aller "Etatposten des Bundeshaushaltes, die Aufwendungen für das Militär beinhalten" und "alle Dienstanweisungen oder ähnliche Dokumente, die das Verbergen o.g. Aufwendungen für das Militär beinhalten" gebeten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die an die NATO gemeldeten Verteidigungsausgaben unterliegen von den Alliierten konsentierten Definitionen. Diese können öffentlich zugänglichen Presseveröffentlichungen (Presse Releases) auf der Internet-Seite der NATO entnommen werden: Die Definitionen sind generisch verfasst, um den nationalen Besonderheiten im Hinblick auf die Gliederung und Struktur der Streitkräfte sowie der nationalen Haushaltssystematiken Rechnung zu tragen. Entsprechend diesen Vorgaben ist daher in Deutschland nicht nur der Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) insgesamt Bestandteil der Verteidigungsausgaben, vielmehr können auch Ausgaben aus den Haushalten anderer Ressorts definitionsgerecht darunter subsumiert werden. Hierzu verweise ich auf die Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Bundestagsdrucksache 19/12780): http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2516/251650.html Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen