Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern

auf welcher rechtlichen Basis beruht die Abweichung zu den bundesweit geltenden Regeln zur Maskenpflicht im Flugzeug zwischen Flügen der Luftwaffe (Regierungsmitglieder) und den restlichen innerdeutschen Flügen von Privatpersonen? Wurde hierzu beispielsweise eine Ausnahme auf gesundheitlicher und rechtlicher Basis mit dem BMJ bzw. BMG vereinbart?

Ergebnis der Anfrage

Wie zu erwarten, hat die Politik sich in diesem Fall an die gesetzlichen Mindestvorgaben gehalten.

Wahre und ehrliche Solidarität eines jedes Einzelnen fängt allerdings dort an, wo Pflichten aufhören.

Von daher wichtig zu sehen, wie die Politik zum Thema "Solidarität" steht. Ein wunderbares Vorbild der gelebten Mehrheitsgesellschaft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf welcher recht…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
24. August 2022 13:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf welcher rechtlichen Basis beruht die Abweichung zu den bundesweit geltenden Regeln zur Maskenpflicht im Flugzeug zwischen Flügen der Luftwaffe (Regierungsmitglieder) und den restlichen innerdeutschen Flügen von Privatpersonen? Wurde hierzu beispielsweise eine Ausnahme auf gesundheitlicher und rechtlicher Basis mit dem BMJ bzw. BMG vereinbart?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257702/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Au…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
31. August 2022 11:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. August 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V257 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
27. September 2022 11:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern“ vom 24.08.2022 (#257702) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
28. September 2022 09:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24. August 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
3. November 2022 12:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern“ vom 24.08.2022 (#257702) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. Aug…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
3. November 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 Sehr << Antragsteller:in >> leider war es bisher noch nicht möglich, den o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 28. September 2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen und Urlaubsabwesenheiten derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
23. November 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V257 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24. August 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 24. August 2022 (Bezug) und kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: Gemäß der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 20/958) betrifft die nunmehr in § 28b Abs. 1 Nr. 1 IfSG geregelte Maskenpflicht nur Verkehrsmittel des öffentlichen Fernverkehrs. Die Flugbereitschaft des BMVg fällt nicht darunter. Darüberhinausgehende Regelungen/Unterlagen existieren nicht. Es können daher keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zu erwartende Antwort. Ich habe daraus verstanden, dass sich d…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterschiedliche Coronaregeln für Luftverkehr (Maskenpflicht im Flugzeug) => Bezug Flug von Regierungsmitgliedern [#257702]
Datum
3. Dezember 2022 11:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zu erwartende Antwort. Ich habe daraus verstanden, dass sich die Regelungen zur MaskenPFLICHT nicht an die Flugbereitschaft des BMVg richten. Das entspricht auch meiner Information. Ebenfalls entspricht dies meinem Eindruck, dass sich die Politik (wie leider auch der Großteil der Gesellschaft) mal wieder leider in keinster Weise an das Zeichen der Solidarität hält, die sie ja gern proklamieren und für sich in Anspruch nehmen. >> Wahre und ehrliche Solidarität fängt dort an, wo Pflichten aufhören! << Wer wirklich vulnerable Gruppen und das Gesundheitssystem schützen möchte, betrachtet die gesetzlichen Vorgaben nicht als Limit von Solidarität. Zudem ist die Vorbildfunktion hier zutiefst beschädigt worden. Aber wie schon beschrieben.... Enttäuschung setzt Erwartung voraus. Daher hab ich meinen Eindruck, aber keinerlei Enttäuschung. Die Politik sollte lediglich darauf achten, das Wort "Solidarität" nicht weiter im eigenen Sinn zu missbrauchen. Schade um das wertvolle Wort. Den Tipp und Eindruck dürfen Sie gern weitergeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257702/