Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich

Anfrage an: Landgericht Bielefeld

es würde mir mitgeteilt das der Strich bei den richterlichen Geschäftsverteilungsplänen bei rot bedeutet das diese der Präsident des Landgericht gesehen hat , bei grün der Vize - Präsident des Landesgericht , gibt es dazu eine Verfügung und könnte ich die bitte erhalten ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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Stefan Erdtel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es…
An Landgericht Bielefeld Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich [#271413]
Datum
24. Februar 2023 18:28
An
Landgericht Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es würde mir mitgeteilt das der Strich bei den richterlichen Geschäftsverteilungsplänen bei rot bedeutet das diese der Präsident des Landgericht gesehen hat , bei grün der Vize - Präsident des Landesgericht , gibt es dazu eine Verfügung und könnte ich die bitte erhalten ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel Anfragenr: 271413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271413/ Postanschrift Stefan Erdtel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Bielefeld
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landgericht Bielefeld
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Februar 2023 18:28
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Stefan Erdtel
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich“ vom 24.02.2023 (#…
An Landgericht Bielefeld Details
Von
Stefan Erdtel
Betreff
AW: Automatische Antwort: Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich [#271413]
Datum
28. März 2023 12:03
An
Landgericht Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich“ vom 24.02.2023 (#271413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Erdtel
Landgericht Bielefeld
DER PRÄSDIDENT DES LANDGERICHTS Bielefeld, 30.03.2023 320 E - 50. 15/22 Unterschriften aufgrund ein…
Von
Landgericht Bielefeld
Betreff
2023_03_30_LGBlf_Sch_Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich
Datum
31. März 2023 06:19
Status
Warte auf Antwort
DER PRÄSDIDENT DES LANDGERICHTS Bielefeld, 30.03.2023 320 E - 50. 15/22 Unterschriften aufgrund eines Farblichen Strich Sehr geehrter Herr Erdtel, Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Ich werde Ihnen binnen der nächsten Wochen eine Antwort in der Sache zukommenlassen. Mit freundlichen Grüßen

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Landgericht Bielefeld
Farbliche Markierungen auf Eingängen - Ihre Schreiben vom 24.02. bzw. 28.02.2023 DER PRÄSIDENT DES LANDGERICHTS …
Von
Landgericht Bielefeld
Betreff
Farbliche Markierungen auf Eingängen - Ihre Schreiben vom 24.02. bzw. 28.02.2023
Datum
11. April 2023 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
DER PRÄSIDENT DES LANDGERICHTS Bielefeld, 11.04.2023 320 E - 50. 15/22 Farbliche Markierungen auf Eingängen Ihre Schreiben vom 24.02. bzw. 28.02.2023 Sehr geehrter Herr Erdtel, unter Bezugnahme auf Ihre oben genannten Schreiben teile ich mit, dass es hier gelebte Praxis ist, das die Kenntnisnahme von Eingängen durch die Behördenleitung durch einen farbigen Strich gekennzeichnet wird: Der Präsident benutzt grün, der Vizepräsident rot. Dies dient dazu, den weiteren Bearbeitern deutlich zu machen, ob die Behördenleitung den Eingang vor weiterer Bearbeitung bereits zur Kenntnis genommen hat, oder nicht. Eine Verfügung oder sonstige Anordnung hierzu gibt es nicht. Es handelt sich um eine jedenfalls im hiesigen Geschäftsbereich übliche Praxis. Angelehnt ist diese an Anlage 2 zu § 16 Abs. 1 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Mit freundlichen Grüßen