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Unterstützung bedürftiger Personen / Rundfunkbeitrag
Anfrage an:
Südwestrundfunk
Viele Steuerzahler in Deutschland unterstützen ihre Verwandten. Die Zahlungen können sie als außergewöhnliche Belastung (Unterstützung bedürftiger Personen) geltend machen.
Situation: der Steuerzahler übernimmt nur die Kosten des täglichen Lebens, aber nicht den Rundfunkbeitrag.
Wird SWR vom Steuerzahler die Übernahme des Rundfunkbeitrags fordern?
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Datum24. August 2018
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23. September 2018
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