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Unterstützung bedürftiger Personen / Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Südwestrundfunk

Viele Steuerzahler in Deutschland unterstützen ihre Verwandten. Die Zahlungen können sie als außergewöhnliche Belastung (Unterstützung bedürftiger Personen) geltend machen.

Situation: der Steuerzahler übernimmt nur die Kosten des täglichen Lebens, aber nicht den Rundfunkbeitrag.

Wird SWR vom Steuerzahler die Übernahme des Rundfunkbeitrags fordern?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    24. August 2018
  • Frist
    23. September 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Viele…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung bedürftiger Personen / Rundfunkbeitrag [#33069]
Datum
24. August 2018 12:42
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele Steuerzahler in Deutschland unterstützen ihre Verwandten. Die Zahlungen können sie als außergewöhnliche Belastung (Unterstützung bedürftiger Personen) geltend machen. Situation: der Steuerzahler übernimmt nur die Kosten des täglichen Lebens, aber nicht den Rundfunkbeitrag. Wird SWR vom Steuerzahler die Übernahme des Rundfunkbeitrags fordern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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