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Unterstützung bedürftiger Personen

Viele Steuerzahler in Deutschland unterstützen ihre Verwandten. Die Zahlungen können sie als außergewöhnliche Belastung (Unterstützung bedürftiger Personen) geltend machen.

Haben Sie Statistik: wie viele Personen in Deutschland eine Unterstützung bedürftiger Personen bekommen haben? In den Jahren 2013-2017?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2018
  • Frist
    25. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Viele S…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung bedürftiger Personen [#33064]
Datum
24. August 2018 12:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Viele Steuerzahler in Deutschland unterstützen ihre Verwandten. Die Zahlungen können sie als außergewöhnliche Belastung (Unterstützung bedürftiger Personen) geltend machen. Haben Sie Statistik: wie viele Personen in Deutschland eine Unterstützung bedürftiger Personen bekommen haben? In den Jahren 2013-2017?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 24. August 2018 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zu…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 24. August 2018
Datum
10. September 2018 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.
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