Unterstützung der Bundeswehr beim Wiederaufbau der Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion Bad Neuenahr-Ahrweiler

Unter
https://hochwasser-ahr.rlp.de/de/presse/pressemeldungen/detail/news/News/detail/mobilfunkversorgung-in-der-katastrophenregion-wiederhergestellt-jetzt-ausbau-der-kapazitaeten-im-fo-1/
heißt es in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teil der Katastrophenregion:
"
Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion wiederhergestellt – jetzt Ausbau der Kapazitäten im Fokus
[Quelle: Sozialministerium]
„Durch große Kraftanstrengung der Telekommunikationsunternehmen konnten Ersatzlösungen für die zerstörte Infrastruktur im Bereich Mobilfunk geschaffen werden, so dass aktuell wieder eine nahezu 100-prozentige Mobilfunk-Abdeckung in der Region zur Verfügung steht. Das ist eine sehr gute Nachricht“, sagte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.
„Mein Dank gilt den vielen Helfenden, etwa dem Technischen Hilfswerk und der Bundeswehr, die mit technischem Gerät und personellem Einsatz vor Ort unterstützen.“
[...]
"

Meine Fragen

1) In welcher Form hat die Bundeswehr hier konkret unterstützt, um die Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion wiederherzustellen ?
Z.B.:
- Räumung von unpassierbaren Wegen
- Transport-Dienstleistungen
- Bereitstellung von Netzersatzanlagen
- Errichtung von Behelfs-Masten

2) Kann der personelle und finanzielle Aufwand dazu ganz grob abgeschätzt werden ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://hoc…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung der Bundeswehr beim Wiederaufbau der Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion Bad Neuenahr-Ahrweiler [#229738]
Datum
25. September 2021 22:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://hochwasser-ahr.rlp.de/de/presse/pressemeldungen/detail/news/News/detail/mobilfunkversorgung-in-der-katastrophenregion-wiederhergestellt-jetzt-ausbau-der-kapazitaeten-im-fo-1/ heißt es in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teil der Katastrophenregion: " Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion wiederhergestellt – jetzt Ausbau der Kapazitäten im Fokus [Quelle: Sozialministerium] „Durch große Kraftanstrengung der Telekommunikationsunternehmen konnten Ersatzlösungen für die zerstörte Infrastruktur im Bereich Mobilfunk geschaffen werden, so dass aktuell wieder eine nahezu 100-prozentige Mobilfunk-Abdeckung in der Region zur Verfügung steht. Das ist eine sehr gute Nachricht“, sagte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer. „Mein Dank gilt den vielen Helfenden, etwa dem Technischen Hilfswerk und der Bundeswehr, die mit technischem Gerät und personellem Einsatz vor Ort unterstützen.“ [...] " Meine Fragen 1) In welcher Form hat die Bundeswehr hier konkret unterstützt, um die Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion wiederherzustellen ? Z.B.: - Räumung von unpassierbaren Wegen - Transport-Dienstleistungen - Bereitstellung von Netzersatzanlagen - Errichtung von Behelfs-Masten 2) Kann der personelle und finanzielle Aufwand dazu ganz grob abgeschätzt werden ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229738/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1692 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 25. September 2021 (s.u.)…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Unterstützung der Bundeswehr beim Wiederaufbau der Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion Bad Neuenahr-Ahrweiler [#229738]
Datum
6. Oktober 2021 10:11
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1692 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 25. September 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Mitteilung von Sachständen und Einschätzungen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (R I 1 Az 39-22-17/-1692) und das Wei…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterstützung der Bundeswehr beim Wiederaufbau der Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion Bad Neuenahr-Ahrweiler [#229738]
Datum
6. Oktober 2021 21:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (R I 1 Az 39-22-17/-1692) und das Weiterleiten an den Bürgerdialog. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229738/
Bundesministerium der Verteidigung
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: Ihre E-Mail vom 25.09.2021 Sehr An…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Unterstützung der Bundeswehr beim Wiederaufbau der Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion Bad Neuenahr-Ahrweiler [#229738]
Datum
15. Oktober 2021 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Verteidigung - Bürgerdialog - Az 01-13-11 Bezug: Ihre E-Mail vom 25.09.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.09.2021. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit. Frage 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Bundeswehr unterstützte seit dem 14. Juli 2021 in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz im Rahmen von Amtshilfe auf Grundlage von Anträgen ziviler Behörden. Unterstützungsleistungen, die unmittelbar der Wiederherstellung der Mobilfunkversorgung dienten, wurden weder beantragt noch erbracht. Somit entstand der Bundeswehr hierfür weder ein personeller noch ein finanzieller Aufwand. Die erbrachten Hilfeleistungen umfassten unter anderem das Freiräumen von Wegen, das behelfsmäßige Herstellen von Verkehrsinfrastruktur sowie den Transport von Personal und Material. Gegebenenfalls haben diese Maßnahmen indirekt zur Wiederherstellung der Mobilfunkversorgung beigetragen. Solche indirekten Wirkungen werden durch das Bundesministerium der Verteidigung nicht erfasst. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterstützung der Bundeswehr beim Wiederaufbau der Mobilfunkversorgung in der Katastrophenregion Bad Neuenahr-Ahrweiler [#229738]
Datum
15. Oktober 2021 11:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführlichen Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229738/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>