Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft

da unsere Landwirte in Oberkotzau teilweise vor der Enteignung stehen, weil gegen den Willen der Bürger sowie der Landwirte eine Ortsumgehung gebaut werden soll wende ich mich an Sie.

-können Sie mir Möglichkeiten nennen, welche (in dem speziellen Fall noch) zur Verfügung stehen um den Verlust von rund 33 Hektar Landwirtschaftlicher Fläche (insbesondere sogar Ökologisch bewirtschaftete Fläche) gegen den Willen der Bevölkerung sowie der Landwirte zu verhindern.

Leider werden Informationen zu dem Thema an anderer Stelle vermutlich absichtlich zurückgehalten.

Bauprojekt: Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: da unsere Landwir…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
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Betreff
Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
27. August 2020 15:25
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da unsere Landwirte in Oberkotzau teilweise vor der Enteignung stehen, weil gegen den Willen der Bürger sowie der Landwirte eine Ortsumgehung gebaut werden soll wende ich mich an Sie. -können Sie mir Möglichkeiten nennen, welche (in dem speziellen Fall noch) zur Verfügung stehen um den Verlust von rund 33 Hektar Landwirtschaftlicher Fläche (insbesondere sogar Ökologisch bewirtschaftete Fläche) gegen den Willen der Bevölkerung sowie der Landwirte zu verhindern. Leider werden Informationen zu dem Thema an anderer Stelle vermutlich absichtlich zurückgehalten. Bauprojekt: Ortsumgehung Oberkotzau "BT050-07"
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196119/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 27.08.2020 ist bei uns eingegangen. Wir habe diese zuständigkeitshal…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
WG: Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
28. August 2020 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 27.08.2020 ist bei uns eingegangen. Wir habe diese zuständigkeitshalber an unser Sachgebiet 32 (Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht) weitergeleitet. Nach Überprüfung der Angelegenheit wird das Sachgebiet 32 wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage-Nr. 196119. Mit der Regierung von Oberfranken könn…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
WG: Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
1. September 2020 12:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage-Nr. 196119. Mit der Regierung von Oberfranken können Sie auch gerne direkt, z.B. über unsere Mailadresse (<<E-Mail-Adresse>>), Kontakt aufnehmen. Leider ist mir nicht klar, auf welche Aktenauskunft sich Ihre Anfrage bezieht bzw. welche Unterlagen zugesandt werden sollen. Dies können Sie gerne noch konkretisieren, wir prüfen Ihre Anfrage dann erneut. Ich weise außerdem darauf hin, dass wir aus Rücksicht auf die rechtsberatenden Berufe keine einzelfallbezogene Rechtsberatung leisten können. Zu Ihrer Frage nach "Möglichkeiten [.], [.] um den Verlust von [.] Fläche [.] zu verhindern" kann ich aber - ganz grundsätzlich - folgendes ausführen: Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der OU Oberkotzau ist nach der Entscheidung des BayVGH rechtskräftig. Ein juristisches Vorgehen gegen den Beschluss ist damit nicht mehr möglich. Diese Prüfung ist abgeschlossen. Sollten die erforderlichen Flächen nunmehr nicht freihändig, d.h. einvernehmlich, durch das StBA Bayreuth erworben werden können, folgt alsdann das sog. Entschädigungsverfahren nach. Im Rahmen dieses Verfahrens sind den Betroffenen wiederum juristische Möglichkeiten, die dort getroffenen Entscheidungen zu überprüfen, eröffnet. Unabhängig davon wird die Entscheidung über den Bau einer Ortsumgehung - die den Ort entlasten und damit dem Interesse einer Mehrheit dienen sollen - grundsätzlich im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden getroffen. Steht die im Gemeinderat repräsentierte Mehrheit hier nicht zu dem Vorhaben, kann auch dies der Realisierung des Vorhabens entgegenstehen. Ich hoffe, den weiteren Verlauf und die Einflussmöglichkeiten verständlich erläutert zu haben, stehe aber bei weiteren Rückfragen gerne - auch telefonisch - zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehen Sie auch eine veränderte Situation in diesem Fall, da nach dem Urteil des EuGH…
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Von
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Betreff
AW: WG: Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
10. September 2020 10:35
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehen Sie auch eine veränderte Situation in diesem Fall, da nach dem Urteil des EuGH am 28.05.2020 (Rs. C 535/18) der Grundwasserschutz bei Infrastrukturprojekten massiv ausgeweitet wurde? Können Sie sagen welche Auswirkung dieses Urteil auf Planfestgestellte Projekte (mit UVP) bzw. die Ortsumgehung hat. Sind alle der WRRL geregelten Anforderungen für einen Bau und somit das Verschlechterungsverbot vom Grundwasser(körper) nach neuster Rechtsprechung berücksichtigt und eingehalten oder ergibt sich Handelungsbedarf oder sogar eine Neubewertung von diesem Projekt. Nach meinem Kenntnisstand fehlen nach wie vor Gutachten zum Thema Grundwasser. Unter anderem eine hydrogeologische Beurteilung. In einer ersten Stellungnahme wurde jedoch geschrieben, dass davon auszugehen ist, dass der Grundwasserkörper beeinflusst wird. Ich sehe da vor allem Probleme im bereich der Trinkwasserversorgung bei Veränderungen am Grundwasserkörper. Es wurde in meinen Augen den Betroffenen auch in der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit wirklich alle Einwendungen zu formulieren aufgrund fehlender Informationen genommen was sehr problematisch ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196119/
Regierung von Oberfranken
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Von
Regierung von Oberfranken
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. September 2020
Status
Warte auf Antwort
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen heute an diese Adresse geantw…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
24. September 2020 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben Ihnen heute an diese Adresse geantwortet. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag die Damen und Herren, ich danke Ihnen für das Antwortschreiben (leider wieder in Papierform). Sie haben…
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Betreff
AW: Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
5. Oktober 2020 12:48
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag die Damen und Herren, ich danke Ihnen für das Antwortschreiben (leider wieder in Papierform). Sie haben mir zusammenfassend zu den momentan gestellten Anfragen eine Antwort geschrieben. https://fragdenstaat.de/anfrage/unter... https://fragdenstaat.de/anfrage/gutac... https://fragdenstaat.de/anfrage/hydro... https://fragdenstaat.de/anfrage/berei... In dem Schreiben, verbieten Sie mir ausdrücklich die Veröffentlichung, was bedauerlich und zugleich verwunderlich ist. Zitat: " Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht." Zitat Ende. Die Rechtlichen Rahmenbedingungen sind jedoch so, ist Ihr Einverständnis nicht nötig ist um den Schriftverkehren in der gewohnten Form zu veröffentlichen. Bitte nennen Sie mir vor Behandlung der anderen Punkte die rechtliche Grundlage, die Sie erwogen hat mir eine Veröffentlichung verbieten zu wollen, ansonsten werde ich gerne auch dieses Schreiben wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Um ihre Bedenken gegen die Art der Anfragen auszuräumen habe ich folgenden Leitfaden für Sie, der Extra für Behörden erstellt wurde: https://media.frag-den-staat.de/files... Es ist im Übrigen auch der Sinn bei Fragdenstaat, dass die Anfrage öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Informationen werden so für alle Bürger zugänglich um demokratische Entscheidungsprozesse zu ermöglichen (deshalb gibt es in fast allen Ländern in Europa auch Informationsfreiheitsgesetze mit sehr wenigen ausnahmen wie Bayern oder Belarus). https://fragdenstaat.de/info/informat... Mündige Bürger sind die Grundvorraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Das zurückhalten von Informationen, Dokumenten und Schriftverkehr stärkt nicht besonders das Vertrauen in die behördlichen Entscheidungsprozesse. Viele Ihrer Kollegen in anderen Behörden sehen das übrigens genau so, beantworten deshalb Anfragen sogar gerne und helfen offensiv Fragestellungen aufzuklären und schicken Informationen im Nachhinein noch als PDF. Im Übrigen ganz wie es unser Bürgerbeauftragte von Bayern sich vorstellt. https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2020/03/10-Punkte-für-eine-gelingende-Bürger-Staat-Kommunikation.pdf https://www.buergerbeauftragter.bayern/wp-content/uploads/2019/10/AA_71_Mittelpunkt_Buerger.pdf Ich sehe auch den Vorteil darin, dass Anfragen nicht mehrfach gestellt werden desweiteren wird übrigens mehr als die hälfte aller "IFG-Anfragen" in Deutschland wird über diese Plattform gestellt. Nun zurück zum eigentlichen Thema: Sie haben sich zu den einzelnen Fragestellungen und wiederum zu dessen einzelnen Punkten keine oder nicht wirklich zufriedenstellende Antworten gegeben, hierzu ein paar Auszüge der Gesetzestexte, die dafür sprechen, dass hier "Optimierungsbedarf" besteht um auch als Regierung Oberfranken die Demokratischen Regeln einzuhalten. Baugesetzbuch (BauGB) § 4a Zitat: "(4) Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen." Zitat ende Im Bayerisches Umweltinformationsgesetz (Internetauftritt) bei "Antworten auf häufig gestellte Fragen" steht folgendes: Zitat: "Soweit die Behörde ein potentiell urheberrechtlich geschütztes Werk, etwa ein Gutachten, selbst in Auftrag gegeben hat, wird nach dem Vertragszweck regelmäßig davon auszugehen sein, dass es der Behörde freistehen soll, dieses in jeder ihr sinnvoll erscheinenden Weise zu verwenden. Regelmäßig vom Vertragszweck gedeckt ist deshalb die Verwendung zu behördeninternen Zwecken, die Weitergabe an andere Behörden, an beteiligte Sachverständige und die Weitergabe an interessierte Dritte bzw. die Öffentlichkeit." Zitat ende https://www.stmuv.bayern.de/service/r... Falls Urheberrechtliche Bedenken bestehen bitte ich Sie mir diese jeweils zu benennen, die angeführten Bedenken kann ich mit folgendem Urteil jedoch sicherlich ausräumen. Hier wird geschrieben: Zitat: "Maßgeblich für einen solchen Ausschlussgrund ist eine Kollision zwischen dem Recht am geistigen Eigentum und dem Informationszugangsanspruch. Dem Schutz des geistigen Eigentums dient dabei das im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelte Urheberrecht. Gemäß § 2 Abs. 1 UrhG gehören zu den geschützten Werken insbesondere Sprachwerke, wie Schriftwerke, aber auch Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Als Werke im Sinne dieses Gesetzes sind aber nach Absatz 2 der Vorschrift nur persönliche geistige Schöpfungen anzusehen [.....] für solche Werke erforderliche Schöpfungshöhe i. S. d. § 2 Abs. 2 UrhG, die sich in einer individuellen Form oder Strukturierung der Auswahl und Anordnung bekannter Gestaltungsmittel oder vorgegebenen Materials zeigt (vgl. hierzu Schulze, a. a. 0., § 2 Rn. 51 m. w. N.), liegt zur Überzeugung des Gerichts nicht vor." Zitat Ende Und nachdem das Urheberrecht Bundesrecht ist kann davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung auf die betreffenden Gutachten angewendet werden kann. https://fragdenstaat.de/files/docs/ff... https://fragdenstaat.de/blog/2018/jva... Auch wird im BayUIG geschrieben: Zitat: "Art. 5 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen (1) Die informationspflichtigen Stellen bemühen sich in angemessener Weise darum, den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind." Zitat Ende Zitat: "Der Zugang zu Umweltinformationen über Emissionen kann nicht unter Berufung auf die in Nrn. 1 und 3 genannten Gründe abgelehnt werden" Zitat Ende https://www.stmuv.bayern.de/service/r... Ich bitte Sie deshalb meine jeweiligen Anfragen über die Plattform "Fragdenstaat" einzeln zu beantworten und die Angeforderten Umweltinformationen den Anfragen entsprechend jeweils herauszugeben. Das Digitalisieren der Unterlagen darf in diesem Fall auch als zumutbarer Aufwand angesehen werden, der in der momentanen angespannten Corona geschuldeten Situation das Mittel der Wahl darstellt. Als ergänzende Information zum Grundwasserthematik bei der Ortsumgehung Oberkotzau kann ich Ihnen übrigens auch die "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" nahe legen, in der ein Artikel zu dem EuGH-Urteil erschienen ist (s. Heft Nr. 16/2020, Seite 1177-1184). Dies ist leider nur in Papierform zu beziehen, jedoch sicherlich auch in Ihrem Haus vorhanden. Das Urteil wirkt sich laut der rechtlichen Einschätzung des Fachjuristen schon ganz klar direkt und Indirekt auf die geplante Ortsumgehung aus. https://www.regierung.oberfranken.bay... 1. So sind unter anderem für die Überprüfung des Verschlechterungsverbots (Qualität und Quantität/Wasserstand) vom Grundwasserkörper jede einzelne Messstelle von Bedeutung und somit alle Brunnen, Quellen und Bohrungen einzeln für sich, die in der Nähe sind. Das Abgraben bis in den Oberflächennahen Grundwasserkörper ist in diesem Zusammenhang mehr als problematisch. 2. Sind alle Gutachten in diesem Zusammenhang Zwingend bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zugänglich zu machen. Da mindestens das Hydrogeologische Gutachten und diese im Bereich der Fundamente der Brücken immer noch nicht angefertigt wurde (laut Wasserwirtschaftsamt liegen diese obwohl gefordert nicht vor). Somit fehlte der Gemeinde Oberkotzau als zuständige Stelle für die Trinkwasserversorgung und den direkt betroffenen Bürgern die nötige Information um auswirkungen einzuschätzen und ihre Einwendungen überhaupt in vollem Umfang formulieren zu können. Das Urteil hat eben laut der Fach-juristischen Einschätzung auch Auswirkung auf bereits Planfestgestellte Projekte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196119/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
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Betreff
AW: Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
20. November 2020 08:20
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft“ vom 27.08.2020 (#196119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Sie mir keine Rechtsgrundlage nennen konnten, die einer veröffentlichkeit der Schreiben entgegen spricht kann Ihr Beisatz ("Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Veröffentlichung dieses Schreibens auf der Plattform "FragDenStaat" kein Einverständnis besteht") als gegenstandslos angesehen werden. Desweiteren habe ich anbei 2 Rechtliche Einordnungen zu veröffentlichung von Briefen im Internet für Sie. Bitte Senden Sie mir eine Positive Rückeldung zur veröffentlichung der Briefe. https://www.bundestag.de/resource/blob/412538/dacd28a4490a1838199ee5124909a4c4/WD-7-035-09-pdf-data.pdf https://www.dr-bahr.com/news/keine-rechtsverletzung-durch-internet-veroeffentlichung-von-anwaltsschreiben.html Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196119/
Regierung von Oberfranken
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben unsere abschließende Antwort wiederu…
Von
Regierung von Oberfranken
Betreff
WG: Unterstützung der Landwirte gegen Flächenfraß in Oberkotzau / Bereich 6, Ernährung und Landwirtschaft [#196119]
Datum
23. November 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie Ihren Posteingang. Wir haben unsere abschließende Antwort wiederum postalisch auf den Weg gebracht. Mit freundlichen Grüßen,

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Von
Regierung von Oberfranken
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. November 2020
Status