Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel«

Unterlagen aus denen Art, Umfang und Kosten der Unterstützung einer Aktion der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen zum sog. »toten Winkel« im Jahr 2019 (https://www.landesverkehrswacht-nrw.de/service/aktion-toter-winkel/) hervorgehen.

Insbesondere ist von Interesse, ob vorab bekannt war, dass Fahrer·innen von LKWs und Bussen unter Nennung falscher Fakten (vgl. https://www.bg-verkehr.de/presse/pressemitteilungen/einstellung-fuer-die-sicherheit) zu rücksichtslosem und ordnungswidrigem Fahren (»Lass mich vorbei. Ich seh' Dich nicht!«) ermuntert werden und vor dem Hintergrund, dass dieser Satz auch als Victim Blaming (hypothetische Unfallmeldung: »... hat auf Vorrang bestanden und wurde vom rechtsabbiegenden LKW tödlich verletzt.«) verstanden werden muss.

Die Landesverkehrswacht präsentiert diese Aktion weiterhin recht prominent auf ihrer Internetpräsenz und Aufkleber der Aktion, die das Logo der BASt enthalten, werden auch aktuell noch im Straßenverkehr angetroffen. In so fern ist die Anfrage nicht nur von historischem Interesse.

Ergebnis der Anfrage

Beteiligung der BASt an der Aktion nach eigenen Angaben nur marginal, tatsächlich wird das Logo nicht auf den Aufklebern gezeigt. Allerdings findet es sich auf dem Flyer zur Aktion, der weiterhin online ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen aus denen Art, …
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel« [#225067]
Datum
17. Juli 2021 09:33
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen Art, Umfang und Kosten der Unterstützung einer Aktion der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen zum sog. »toten Winkel« im Jahr 2019 (https://www.landesverkehrswacht-nrw.de/service/aktion-toter-winkel/) hervorgehen. Insbesondere ist von Interesse, ob vorab bekannt war, dass Fahrer·innen von LKWs und Bussen unter Nennung falscher Fakten (vgl. https://www.bg-verkehr.de/presse/pressemitteilungen/einstellung-fuer-die-sicherheit) zu rücksichtslosem und ordnungswidrigem Fahren (»Lass mich vorbei. Ich seh' Dich nicht!«) ermuntert werden und vor dem Hintergrund, dass dieser Satz auch als Victim Blaming (hypothetische Unfallmeldung: »... hat auf Vorrang bestanden und wurde vom rechtsabbiegenden LKW tödlich verletzt.«) verstanden werden muss. Die Landesverkehrswacht präsentiert diese Aktion weiterhin recht prominent auf ihrer Internetpräsenz und Aufkleber der Aktion, die das Logo der BASt enthalten, werden auch aktuell noch im Straßenverkehr angetroffen. In so fern ist die Anfrage nicht nur von historischem Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225067/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Wink…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel« [#225067]
Datum
21. August 2021 10:26
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel«“ vom 17.07.2021 (#225067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225067/
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrages dauert noch an. Ihre Anfrage wird umgehend beantwortet, es …
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel« [#225067]
Datum
24. August 2021 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Bearbeitung Ihres Antrages dauert noch an. Ihre Anfrage wird umgehend beantwortet, es Bedarf hierzu noch interner Rücksprachen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr Antragsteller/in die BASt war an der Aktion selbst nicht beteiligt, deswegen gibt es dazu auch keine Akte b…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
WG: Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel« [#225067]
Datum
31. August 2021 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die BASt war an der Aktion selbst nicht beteiligt, deswegen gibt es dazu auch keine Akte bzw. keinen Vorgang bei uns. Die BASt hat nur zu einem Textentwurf des Aktionselementes, welcher die Aktion zusammengefasst haben dürfte, fachliche Hinweise gegeben. Dieser Textentwurf wurde jedoch nicht zu unseren Akten genommen (s.o.). Soweit Sie den Aufkleber ansprechen, so können wir Ihnen mitteilen, dass der o.g. Textentwurf diese Aufkleber nicht zum Inhalt hatte, auch hier hat die BASt also weder mitgewirkt noch fachliche Hinweise gegeben. Wie Sie auf dem Internetauftritt erkennen können, findet sich unmittelbar unter diesen Aufklebern auch nicht das Logo der BASt. Höflichst bitten wir Sie, sich an die zuständige Landesverkehrswacht zu wenden, falls Sie weitere Informationen wünschen. Zum Thema „Abbiegeunfälle und Radverkehr“ empfehlen wir Ihnen den Bericht „Abbiegeunfälle Pkw/Lkw und Fahrrad“ der Unfallforschung der Versicherer unter https://udv.de/de/publikationen/forsc.... Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Recherchen. Sie haben Recht, das Logo findet sich tatsäch…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel« [#225067]
Datum
8. September 2021 23:05
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre Recherchen. Sie haben Recht, das Logo findet sich tatsächlich nicht auf dem Aufkleber – meine Annahme war nicht korrekt. Allerdings wird es prominent auf dem weiterhin online verfügbaren Flyer der Aktion gezeigt: https://www.landesverkehrswacht-nrw.de/wp-content/uploads/2020/09/Faltblatt_Toter_Winkel_2019.pdf. Dass die BASt die Verwendung ihres Logos ohne aktenkundige Genehmigung hinnimmt, erscheint mir bemerkenswert – umso mehr wenn dies in einem äußerst problematischen Kontext geschieht. Nochmals vielen Dank für die gewährte Einsicht in die Arbeit der BASt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225067/