Unterstützung einer Aktion zum sog. »toten Winkel«
Unterlagen aus denen Art, Umfang und Kosten der Unterstützung einer Aktion der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen zum sog. »toten Winkel« im Jahr 2019 (https://www.landesverkehrswacht-nrw.de/service/aktion-toter-winkel/) hervorgehen.
Insbesondere ist von Interesse, ob vorab bekannt war, dass Fahrer·innen von LKWs und Bussen unter Nennung falscher Fakten (vgl. https://www.bg-verkehr.de/presse/pressemitteilungen/einstellung-fuer-die-sicherheit) zu rücksichtslosem und ordnungswidrigem Fahren (»Lass mich vorbei. Ich seh' Dich nicht!«) ermuntert werden und vor dem Hintergrund, dass dieser Satz auch als Victim Blaming (hypothetische Unfallmeldung: »... hat auf Vorrang bestanden und wurde vom rechtsabbiegenden LKW tödlich verletzt.«) verstanden werden muss.
Die Landesverkehrswacht präsentiert diese Aktion weiterhin recht prominent auf ihrer Internetpräsenz und Aufkleber der Aktion, die das Logo der BASt enthalten, werden auch aktuell noch im Straßenverkehr angetroffen. In so fern ist die Anfrage nicht nur von historischem Interesse.
Ergebnis der Anfrage
Beteiligung der BASt an der Aktion nach eigenen Angaben nur marginal, tatsächlich wird das Logo nicht auf den Aufklebern gezeigt. Allerdings findet es sich auf dem Flyer zur Aktion, der weiterhin online ist.
Information nicht vorhanden
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Datum17. Juli 2021
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21. August 2021
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