Unterstützung von Jungunternehmern mit Schwerbehinderung

Welche Hilfe werden von Ihrer Seite für Jungunternehmer mit Schwerbehinderung geboten um ihnen zu ermöglichen gegründete Existenz so auszubauen dass diese möglichst Bestand hat.
Beispiele könnten sein:
- Finanzielle und beratende Unterstützung bei der behindertengerechten Einrichtung eines Arbeitsplatzes, ähnlich wie dies auch für schwerbehinderte Angestellte getan wird.
- Beratungsangebote

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterstützung von Jungunternehmern mit Schwerbehinderung [#141336]
Datum
12. Mai 2019 22:34
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Hilfe werden von Ihrer Seite für Jungunternehmer mit Schwerbehinderung geboten um ihnen zu ermöglichen gegründete Existenz so auszubauen dass diese möglichst Bestand hat. Beispiele könnten sein: - Finanzielle und beratende Unterstützung bei der behindertengerechten Einrichtung eines Arbeitsplatzes, ähnlich wie dies auch für schwerbehinderte Angestellte getan wird. - Beratungsangebote
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in das Berliner Integrationsamt kann schwerbehinderte Menschen durch ein Darlehen oder…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Unterstützung von Jungunternehmern mit Schwerbehinderung [#141336]
Datum
16. Mai 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Berliner Integrationsamt kann schwerbehinderte Menschen durch ein Darlehen oder durch Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz fördern. Außerdem können schwerbehinderte Selbstständige vom Integrationsamt weitere finanzielle Leistungen erhalten, zum Beispiel für technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung sowie solche zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. Rechtsgrundlagen für eine Förderung sind § 185 Abs.3, Ziffer 1, Buchstabe c Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie § 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Es werden allerdings nur überzeugende Geschäftskonzepte mit begründeter Aussicht auf Erfolg gefördert. Als einziges Bundesland bietet Berlin aus diesem Grund gründungswilligen schwerbehinderten Menschen einen kostenlosen Beratungsdienst an. (s. hierzu https://berlin.enterability.de/).. Mit Ausnahme des Rechtsanspruchs auf Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung einer notwendigen Arbeitsassistenz n. § 17 Abs.1a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV - handelt es sich bei allen im ersten Absatz skizzierten Leistungen um solche, die im Rahmen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens einzelfallbezogen bewilligt werden können. Auch der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes steht gründungswilligen schwerbehinderten Menschen mit seiner Beratungskompetenz – insbesondere zu Fragen einer optimalen behinderungsgerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes - zur Verfügung. Für Nachfragen oder weiteren Erläuterungen stehe ich Ihnen gern unter der Telefonnummer 030/90229-3310 oder per Mail unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> zur Verfügung. Freundliche Grüße