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Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland

bezogen auf Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland.

1. Bitte schicken Sie Informationen, warum WifOR-Institut für diese Untersuchung ausgewählt wurde.
2. Bitte nennen Sie alle Kosten, die diese Untersuchung verursacht hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2017
  • Frist
    20. Oktober 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
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Betreff
Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland [#24637]
Datum
18. September 2017 18:36
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezogen auf Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland. 1. Bitte schicken Sie Informationen, warum WifOR-Institut für diese Untersuchung ausgewählt wurde. 2. Bitte nennen Sie alle Kosten, die diese Untersuchung verursacht hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung des WifOR-Instituts zum…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland [#24637]
Datum
2. November 2017 20:04
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland“ vom 18.09.2017 (#24637) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.