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Untersuchung Schnellbus

Die dem Hamburger Abendblatt vorliegende Untersuchung der BWVI zum Schnellbussystem in Hamburg (https://www.abendblatt.de/hamburg/article213229165/HVV-verkleinert-Schnellbus-Netz.html).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchung Schnellbus [#26352]
Datum
29. Januar 2018 18:40
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die dem Hamburger Abendblatt vorliegende Untersuchung der BWVI zum Schnellbussystem in Hamburg (https://www.abendblatt.de/hamburg/article213229165/HVV-verkleinert-Schnellbus-Netz.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung Schnellbus“ vom 29.01.2018 (#2635…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untersuchung Schnellbus [#26352]
Datum
8. März 2018 10:23
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung Schnellbus“ vom 29.01.2018 (#26352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung Schnellbus“ vom 29.01.2018 (#2635…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Untersuchung Schnellbus [#26352]
Datum
13. März 2018 09:49
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung Schnellbus“ vom 29.01.2018 (#26352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Ich erinnere daran, dass nach HmbTG die angeforderte Information "unverzüglich" zugänglich zu machen ist. Nachdem die angeforderte Untersuchung bereits im Januar 2018 der Presse vorlag, ist für mich kein Grund ersichtlich, warum die Bearbeitung bei der BWVI noch immer nicht abgeschlossen ist. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die begehrten Unterlagen können Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es handel…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Untersuchung Schnellbus [#26352]
Datum
14. März 2018 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die begehrten Unterlagen können Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um Entwürfe, die die unmittelbare Willensbildung des Senats betreffen. Diese sind nach § 6 des Hamburgischen Transparenzgesetzes von der Informationspflicht ausgenommen. Zur Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens vom 10. Dezember 2015 (Drs. 21/5041) ist zu diesem Thema jedoch eine Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2018 vorgesehen. Diese wird, in Übereinstimmung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), veröffentlicht werden. Diese Veröffentlichung kann dann in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft abgerufen werden (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/index). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Untersuchung Schnellbus“ [#26352]
Datum
14. März 2018 20:22
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/26352 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Angefordert ist von meiner Seite der Zugang zu einem dem Hamburger Abendblatt vorliegenden Papier. Presseberichten zufolge hat die BWVI untersucht, "wie effizient das Schnellbussystem [in Hamburg] ist." Die Studie ist offenbar abgeschlossen. Ihre Ergebnisse wurden im Janaur der Presse zugespielt, der Staatsrat der BWVI kommentierte sie (Hamburger Abendblatt vom 26. Januar 2018: "HVV verkleinert Schnellbus-Netz"): "Es muss eine Neuordnung geben, von der die Fahrgäste profitieren." Auch die Schlussfolgerungen daraus sind bereits breit an die Presse gestreut worden. Neben großen Medien wie dem NDR oder dem Abendblatt kennt zwischenzeitlich auch die Redaktion des reklamefinanzierten "Hamburger Wochenblatts" Inhalte des BWVI-Papiers (Ausgabe vom 14. März 2018). Es ist nicht im Ansatz erkennbar, inwiefern die angeforderte Information die "unmittelbare Willensbildung des Senats" betrifft. Vielmehr handelt es sich um eine vorbereitende Studie. Diese Art von Information ist dem HmbTG zufolge eben nicht generell vom Zugang nach dem HmbTG ausgenommen. So bereits § 6 (2), der selbst "Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung" [gemeint sind Entscheidungen] nur dann ausnimmt, "soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidungen oder bevorstehender Maßnahmen vereitelt würde". Dieser Fall trifft offenkundig nicht zu, sind wesentliche Teile der Information doch bereits durch die Medien bekannt. Entsprechend besteht aus meiner Sicht kein Versagensgrund auf Zugang nach § 6 (1) HmbTG. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. März 2018 15:51
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in im Hinblick auf Ihre ursprüngliche Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz zur U…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Untersuchung Schnellbus [#26352]
Datum
29. März 2018 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Hinblick auf Ihre ursprüngliche Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz zur Untersuchung des Schnellbusnetzes (Drs. 21/12397) übersenden wir Ihnen die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zur "Verbesserung des Busverkehrsangebotes in Hamburg", welche die genannte Untersuchung beinhaltet. Mit freundlichen Grüßen

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