Untersuchung von Cell Broadcast seit 2009

Alle Unterlagen, mindestens aber den Abschlussbericht und Untersuchungsergebnisse zur wahrscheinlich ca. ab 2009 durchgeführten Untersuchung, die auf Drucksache 16/9907 des Deutschen Bundestags in der Antwort auf Frage 18 durch das BMI erwähnt wurde.
Das Zitat in dem eine ab 2009 bevorstehende Untersuchung zu Cell Broadcast auf Seite 4 angekündigt wird, lautet: "Nach einem erfolgreichen Test in den Niederlanden wird dieses System im internationalen Rahmen unter Beteiligung des BBK ab 2009 untersucht."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen, mindesten…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchung von Cell Broadcast seit 2009 [#225391]
Datum
22. Juli 2021 22:23
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen, mindestens aber den Abschlussbericht und Untersuchungsergebnisse zur wahrscheinlich ca. ab 2009 durchgeführten Untersuchung, die auf Drucksache 16/9907 des Deutschen Bundestags in der Antwort auf Frage 18 durch das BMI erwähnt wurde. Das Zitat in dem eine ab 2009 bevorstehende Untersuchung zu Cell Broadcast auf Seite 4 angekündigt wird, lautet: "Nach einem erfolgreichen Test in den Niederlanden wird dieses System im internationalen Rahmen unter Beteiligung des BBK ab 2009 untersucht."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 030 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantwo…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Untersuchung von Cell Broadcast seit 2009 [#225391]
Datum
31. August 2021 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 030 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten: Das BBK hat den gesetzlichen Auftrag die Bevölkerung Deutschlands im Spannungs-, Zustimmungs- oder Bündnisfall nach Art. 80a Grundgesetz (GG) oder den Verteidigungsfall nach Art. 115a GG zu warnen und zu schützen. Weitere Gesetzesgrundlagen, die den gesetzlichen Auftrag des BBK festlegen, ergeben sich bspw. aus dem Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) und dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG). Die dafür vorgehaltene Infrastruktur stellt das BBK den Ländern und Kommunen für ihre spezifischen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr (bspw. Unwetterwarnungen), in deren eigenen Verantwortungs-, Warn- und Zuständigkeitsbereichen, zur Verfügung. Dies beruht insbesondere auf den Zuständigkeitsverteilungen des Föderalismus in DEU. Umfassende Restrukturierungsmaßnahmen und personelle Veränderungen in der inzwischen für das Thema "Cell Broadcast" zuständigen Organisationseinheit des BBK haben zu einer Überlagerung der damaligen Vorgängen geführt. Das BBK begrüßt aber die zuletzt getroffene Entscheidung der Bundesregierung zur Einführung von Cell Broadcast, da das System als eine wertvolle Ergänzung des "Warnmittelmixes" - den der Bund zur Verfügung stellt - angesehen wird. Wir möchten abschließend darauf hinweisen, dass das BBK fortwährend analysiert und an das zuständige Ministerium berichtet, in welchem Umfang die Verwendungsmöglichkeit von Cell Broadcast, als weiterer Warnkanal des BBK, möglich ist. Es wird auch dahingehend geprüft, inwiefern dieser zusätzliche Warnkanal innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen spezifischen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterführende Dokumente zu diesem Themenkomplex können wir Ihnen derzeit leider nicht zur Verfügung stellen, § 3 Ziff. 4, § 4 IFG. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen