Untersuchung zu Fehlabrechnungen von Kliniken

laut Presseberichten hat der Spitzenverband der Krankenkassen die Abrechnungen von Kliniken untersucht und kommt zu einer Fehlerquote von mehr als 50%. Ich bitte darum, mir diese Untersuchung zukommen zu lassen.

Außerdem bitte ich darum, mir zu erläutern, warum die Krankenkassen den Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen müssen (einschließlich Rechtsgrundlage und/oder Vereinbarung hierüber).

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  • Datum
    10. Juni 2014
  • Frist
    12. Juli 2014
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Presseberic…
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Von
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Betreff
Untersuchung zu Fehlabrechnungen von Kliniken [#6550]
Datum
10. Juni 2014 16:32
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Presseberichten hat der Spitzenverband der Krankenkassen die Abrechnungen von Kliniken untersucht und kommt zu einer Fehlerquote von mehr als 50%. Ich bitte darum, mir diese Untersuchung zukommen zu lassen. Außerdem bitte ich darum, mir zu erläutern, warum die Krankenkassen den Kliniken pauschale Aufwandsentschädigungen bei zu unrecht beanstandeten Abrechnungen zahlen müssen (einschließlich Rechtsgrundlage und/oder Vereinbarung hierüber).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
10. Juni 2014 16:40
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail vom 10. Juni 2014 - [1512951] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ge…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 10. Juni 2014 - [1512951]
Datum
10. Juni 2014 19:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Gern möchten wir Ihre E-Mail beantworten. Mit Ihren Angaben können wir Sie jedoch nicht eindeutig unseren Versichertendaten zuordnen. Bitte teilen Sie uns daher Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift oder Ihre Versichertennummer mit - gern auch per Telefon. Falls Sie Fragen haben oder wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir sind gern für Sie da. Freundliche Grüße Gisela-Napaporn Krewing Techniker Krankenkasse TK-ServiceTeam Tel. 0800 - 285 85 85 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) <<E-Mail-Adresse>> www.tk.de
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AW: Ihre E-Mail vom 10. Juni 2014 - [1512951] [#6550] Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gestellte Anfra…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 10. Juni 2014 - [1512951] [#6550]
Datum
11. Juni 2014 19:27
An
Techniker Krankenkasse
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gestellte Anfrage ist keine mitgliedschaftliche Anfrage, sondern eine nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund, welches auf sie anwendbar ist. Wahlweise kann die Auskunft aufgrund Ihres Sitzes jedoch auch auf das Transparenzgesetz Hamburg gestützt werden, obgleich ich dieses für nicht einschlägig halte. Zur Beantwortung von Anfragen nach dem IFG sind weder mein Geburtsdatum noch eine Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse erforderlich. Das gleiche gilt für meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmö…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
11. Juni 2014 19:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen - vielen Dank! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum. Freundliche Grüße Ihre Techniker Krankenkasse Ein Hinweis: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt, bitte antworten Sie nicht darauf.
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2014 - [1512951] Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Rückmeldung.…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. Juni 2014 - [1512951]
Datum
12. Juni 2014 13:21
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihre E-Mail habe ich an die fachlich verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet, damit sie dort bearbeitet werden kann. Freundliche Grüße Nadine Zipper Techniker Krankenkasse TK-ServiceTeam Tel. 0800 - 285 85 85 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) <<E-Mail-Adresse>> www.tk.de

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Techniker Krankenkasse
TK: Anfrage Fehlabrechnungen von Kliniken Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen gewünschte Untersuchu…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
TK: Anfrage Fehlabrechnungen von Kliniken
Datum
20. Juni 2014 10:49
Status
163,5 KB
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die von Ihnen gewünschte Untersuchung zu Fehlabrechnungen in Kliniken kann Ihnen der Spitzenverband der Krankenkassen<https://www.gkv-spitzenverband.de/kontakt/kontakt> zur Verfügung stellen. Zur Frage der Rechtsgrundlage für die pauschale Aufwandsentschädigung bei zu unrecht durch die Krankenkassen beanstandeten Rechnungen der Kliniken verweise ich auf §275 Abs. 1c / Sozialgesetzbuch V. Sie finden den vollen Gesetzestext im anhängenden pdf-Dokument. Mit freundlichen Grüßen