Untersuchung zu Fehlverhalten

Anfrage an: Deutsche Welle

- Unterlagen zu der Untersuchung zu Fehlverhalten von DW-Mitarbeitern, die durch Medienberichte bekannt worden

So schreibt der Tagesspiel unter Zitaten von Sprechern Ihrer Behörde (vgl.
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/mobbing-rassismus-machtmissbrauch-schwere-vorwuerfe-gegen-deutsche-welle/25434310.html):

"Die im "Guardian" erhobenen Vorwürfe sind nicht neu, die Deutsche Welle ist schon des Öfteren damit konfrontiert worden. Christoph Jumpelt, Sprecher der Deutschen Welle, sagte dem Tagesspiegel, die Vorfälle seien sämtlich "18, beziehungsweise bis zu 36 Monate alt".

Die DW habe die vorgebrachten Beschwerden seinerzeit untersucht und ist in der Bewertung jeweils zu klaren Ergebnissen gekommen. "Arbeitsrechtlich relevante Behauptungen wurden geprüft und wo erforderlich entsprechend geahndet. Es gab einen bekannt gewordenen Fall von sexueller Belästigung."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlage…
An Deutsche Welle Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Untersuchung zu Fehlverhalten [#174259]
Datum
15. Januar 2020 16:39
An
Deutsche Welle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zu der Untersuchung zu Fehlverhalten von DW-Mitarbeitern, die durch Medienberichte bekannt worden So schreibt der Tagesspiel unter Zitaten von Sprechern Ihrer Behörde (vgl. https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/mobbing-rassismus-machtmissbrauch-schwere-vorwuerfe-gegen-deutsche-welle/25434310.html): "Die im "Guardian" erhobenen Vorwürfe sind nicht neu, die Deutsche Welle ist schon des Öfteren damit konfrontiert worden. Christoph Jumpelt, Sprecher der Deutschen Welle, sagte dem Tagesspiegel, die Vorfälle seien sämtlich "18, beziehungsweise bis zu 36 Monate alt". Die DW habe die vorgebrachten Beschwerden seinerzeit untersucht und ist in der Bewertung jeweils zu klaren Ergebnissen gekommen. "Arbeitsrechtlich relevante Behauptungen wurden geprüft und wo erforderlich entsprechend geahndet. Es gab einen bekannt gewordenen Fall von sexueller Belästigung."
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174259 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung zu Fehlverhalten“ vom 15.01…
An Deutsche Welle Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Untersuchung zu Fehlverhalten [#174259]
Datum
18. Juli 2020 13:42
An
Deutsche Welle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung zu Fehlverhalten“ vom 15.01.2020 (#174259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174259/
Deutsche Welle
Hello, Thank you for your message to Deutsche Welle. DW's customer service is currently only available to a…
Von
Deutsche Welle
Betreff
Auto-reply (Ihre Mail: AW: Untersuchung zu Fehlverhalten [#174259])
Datum
18. Juli 2020 13:43
Status
Warte auf Antwort
Hello, Thank you for your message to Deutsche Welle. DW's customer service is currently only available to a limited extent. Thanks for your support and understanding. Signal switch from SD to HD on satellites SES 5, Astra 5B and BADR 4. Please visit dw.com/reception for further information. Viewers in America: The program DW Deutsch+ will be replaced by the international program DW Deutsch until further notice. All air dates will change as a result. Please download the weekly preview here to find your favorite program again. All times are given in UTC. This is an auto-reply. We will process your e-mail as soon as possible. Please also refer to dw.com/faq and dw.com/reception for additional information. Kind regards, Your DW Customer Service ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht an die Deutsche Welle. Der DW Kundenservice ist derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Zuschauer in Amerika: Das Programm DW Deutsch+ wird bis auf Weiteres mit dem internationalen Programm DW Deutsch ersetzt. Hierdurch kommt es zu Änderungen bei allen Sendezeiten. Bitte laden Sie sich die Wochenvorschau hier herunter, um die Sendezeiten für Ihre Lieblingssendung wiederzufinden. Allte Zeiten sind in UTC angegeben. Dies ist eine automatisch erstellte Antwort. Ihre Email werden wir schnellstmöglich bearbeiten. Viele hilfreiche Informationen finden Sie auf unseren Serviceseiten unter dw.com/faq/german und dw.com/empfang. Freundliche Grüße
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung zu Fehlverhalten“ vom 15.01…
An Deutsche Welle Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Auto-reply (Ihre Mail: AW: Untersuchung zu Fehlverhalten [#174259]) [#174259]
Datum
3. Januar 2021 23:23
An
Deutsche Welle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung zu Fehlverhalten“ vom 15.01.2020 (#174259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 321 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174259/
Deutsche Welle
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Deutsche Welle
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Januar 2021 23:23
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Johannes Filter
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung zu Fehlverhalten“ vom 15.01.2020 (…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Auto-reply (Ihre Mail: AW: Auto-reply (Ihre Mail: AW: Untersuchung zu Fehlverhalten [#174259]) [#174259]) [#174259]
Datum
1. August 2021 16:03
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchung zu Fehlverhalten“ vom 15.01.2020 (#174259) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 531 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174259/
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrer Nachfrage beziehen Sie sich auf eine Anfrage an die Deutsche Welle; zum kon…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Untersuchung zu Fehlverhalten [#174259]) [#174259]) [#174259]
Datum
3. August 2021 18:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrer Nachfrage beziehen Sie sich auf eine Anfrage an die Deutsche Welle; zum konkreten Stand der Bearbeitung bitte ich Sie daher, zu dieser Kontakt aufzunehmen. Unabhängig davon habe ich ergänzend die im Haus für die Deutsche Welle zuständigen Kolleginnen und Kollegen auf die ausstehende abschließende Bearbeitung Ihres Antrages mit der Bitte um weitere Veranlassung hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Welle
Anfragenr: 174259 Sehr geehrter Herr Filter, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um ein Auskunftsverfahren na…
Von
Deutsche Welle
Betreff
Anfragenr: 174259
Datum
8. September 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Outlook-mjjf1bgr.png
25,8 KB


Sehr geehrter Herr Filter, bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um ein Auskunftsverfahren nach dem IFG. Selbst wenn das IFG auf die Deutsche Welle entsprechend anwendbar wäre, so wären allerdings die journalistischen Tätigkeiten, also der Programmbereich, um den es in Ihrer Anfrage geht, ausgenommen. Aber auch nach dem IFG wäre Ihnen der Informationszugang zu verwehren. Sie verlangen Unterlagen zur Untersuchung zu Fehlverhalten von Mitarbeitern der Deutschen Welle. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, die mit einem Dienstverhältnis im Zusammenhang stehen und gemäß § 5, Abs. 2 IFG zu schützen sind. Mit freundlichen Grüßen