Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule
Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt beschreibt in §1 detailliert den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Bitte übersenden sie mir die Ergebnisse von Untersuchungen, die durchgeführt wurden, um zu überprüfen, ob und wie die Schule diesen Auftrag erfüllt und was zur Verbesserung getan werden müsste.
Hintergrund: Der im Schulgesetz Sachsen-Anhalt verankerte Anwesenheitszwang in einer Schule ist ein erheblicher Grundrechtseingriff für junge Menschen. Zwölf Jahre lang bestimmt fast ausschließlich die Schule das Leben eines jungen Menschen und auch das seiner Eltern. Dementsprechend gut muss gesichert sein, dass Schule ihren Auftrag erstens tatsächlich erfüllt (Zweckmäßigkeit) und dass zweitens dieser Auftrag nicht auch mit weniger Grundrechtseingriffen erfüllt werden kann (Verhältnismäßigkeit). Ich gehe daher davon aus, dass die Erfüllung des Auftrages der Schulen im Sinne des Schulgesetzes regelmäßig überprüft und dokumentiert wird.
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Januar 2018
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9. Februar 2018
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