Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule

Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt beschreibt in §1 detailliert den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Bitte übersenden sie mir die Ergebnisse von Untersuchungen, die durchgeführt wurden, um zu überprüfen, ob und wie die Schule diesen Auftrag erfüllt und was zur Verbesserung getan werden müsste.

Hintergrund: Der im Schulgesetz Sachsen-Anhalt verankerte Anwesenheitszwang in einer Schule ist ein erheblicher Grundrechtseingriff für junge Menschen. Zwölf Jahre lang bestimmt fast ausschließlich die Schule das Leben eines jungen Menschen und auch das seiner Eltern. Dementsprechend gut muss gesichert sein, dass Schule ihren Auftrag erstens tatsächlich erfüllt (Zweckmäßigkeit) und dass zweitens dieser Auftrag nicht auch mit weniger Grundrechtseingriffen erfüllt werden kann (Verhältnismäßigkeit). Ich gehe daher davon aus, dass die Erfüllung des Auftrages der Schulen im Sinne des Schulgesetzes regelmäßig überprüft und dokumentiert wird.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
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Von
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Betreff
Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule [#25962]
Datum
7. Januar 2018 12:14
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt beschreibt in §1 detailliert den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Bitte übersenden sie mir die Ergebnisse von Untersuchungen, die durchgeführt wurden, um zu überprüfen, ob und wie die Schule diesen Auftrag erfüllt und was zur Verbesserung getan werden müsste. Hintergrund: Der im Schulgesetz Sachsen-Anhalt verankerte Anwesenheitszwang in einer Schule ist ein erheblicher Grundrechtseingriff für junge Menschen. Zwölf Jahre lang bestimmt fast ausschließlich die Schule das Leben eines jungen Menschen und auch das seiner Eltern. Dementsprechend gut muss gesichert sein, dass Schule ihren Auftrag erstens tatsächlich erfüllt (Zweckmäßigkeit) und dass zweitens dieser Auftrag nicht auch mit weniger Grundrechtseingriffen erfüllt werden kann (Verhältnismäßigkeit). Ich gehe daher davon aus, dass die Erfüllung des Auftrages der Schulen im Sinne des Schulgesetzes regelmäßig überprüft und dokumentiert wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- …
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Betreff
AW: Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule [#25962]
Datum
8. März 2018 19:29
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule“ vom 07.01.2018 (#25962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- …
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Betreff
AW: AW: Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule [#25962]
Datum
4. Mai 2018 11:28
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule“ vom 07.01.2018 (#25962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 85 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Ich bin am 7. Mai 2018 wieder im Haus. Eingehende Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. Bitte wenden Sie…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
Automatische Antwort: AW: Untersuchungen über Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule [#25962]
Datum
4. Mai 2018 11:34
Status
Warte auf Antwort
Ich bin am 7. Mai 2018 wieder im Haus. Eingehende Mails werden nicht automatisch weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich bei Anfragen an die Kollegen der Pressestelle unter 0391 567 7777 oder per Mail <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Kerstin Klötzing Pressestelle Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt