Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II

Seit der Einführung des SGB II wurde die Sanktionspraxis des § 31 SGB II mehrfach verschärft. Bei Recherchen im Internet lassen sich zwar einzelne Untersuchungen zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis finden. Diese bescheinigen aber anscheinend ausnahmslos nur negative Wirkungen auf die Leistungsberechtigten.

Ich stelle hiermit Antrag auf Übersendung (z.B. pdf) sämtlicher Untersuchungen und Studien und/oder Nennung aller von BA und Regierung in Auftrag gegebenen Veröffentlichungen im Internet zu
1.) den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II auf Gesundheit und soziale Folgen für die betroffenen Leistungsberechtigten
2.) Auswirkungen auf die Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten und den Integrationserfolgen durch Sanktionen
3.) zur Prüfung der verfassungskonformen Wahrung der Grundrechte (GG Art 1, 20, etc.)
4.)Kosten (Kosteneinsparung, Häufigkeit der verhängten Sanktionen)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Dezember 2011
  • Frist
    24. Januar 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Datum
23. Dezember 2011 20:51
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Seit der Einführung des SGB II wurde die Sanktionspraxis des § 31 SGB II mehrfach verschärft. Bei Recherchen im Internet lassen sich zwar einzelne Untersuchungen zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis finden. Diese bescheinigen aber anscheinend ausnahmslos nur negative Wirkungen auf die Leistungsberechtigten. Ich stelle hiermit Antrag auf Übersendung (z.B. pdf) sämtlicher Untersuchungen und Studien und/oder Nennung aller von BA und Regierung in Auftrag gegebenen Veröffentlichungen im Internet zu 1.) den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II auf Gesundheit und soziale Folgen für die betroffenen Leistungsberechtigten 2.) Auswirkungen auf die Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten und den Integrationserfolgen durch Sanktionen 3.) zur Prüfung der verfassungskonformen Wahrung der Grundrechte (GG Art 1, 20, etc.) 4.)Kosten (Kosteneinsparung, Häufigkeit der verhängten Sanktionen)
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2011…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: JEG Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Datum
27. Dezember 2011 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Freitag, 23. Dezember 2011 20:52 An: <<email address>> Betreff: JEG Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Seit der Einführung des SGB II wurde die Sanktionspraxis des § 31 SGB II mehrfach verschärft. Bei Recherchen im Internet lassen sich zwar einzelne Untersuchungen zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis finden. Diese bescheinigen aber anscheinend ausnahmslos nur negative Wirkungen auf die Leistungsberechtigten. Ich stelle hiermit Antrag auf Übersendung (z.B. pdf) sämtlicher Untersuchungen und Studien und/oder Nennung aller von BA und Regierung in Auftrag gegebenen Veröffentlichungen im Internet zu 1.) den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II auf Gesundheit und soziale Folgen für die betroffenen Leistungsberechtigten 2.) Auswirkungen auf die Verbesserung in der Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten und den Integrationserfolgen durch Sanktionen 3.) zur Prüfung der verfassungskonformen Wahrung der Grundrechte (GG Art 1, 20, etc.) 4.)Kosten (Kosteneinsparung, Häufigkeit der verhängten Sanktionen) Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Untersuchungen und Studien zu den Auswir…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: JEG Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Datum
25. Januar 2012 09:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II" vom 23.12.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 9 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit der von Ihnen veranlassten und von den Jobcentern angewandten Sanktionspraxis sehe ich eines der wichtigste Rechtgüter der BRD verletzt: die Unschuldsvermutung. Um solch gravierende Veränderungen durchzusetzen, müssten zwingend Untersuchungen und Studien vorliegen. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II
Datum
26. Januar 2012
Status
Anfrage abgelehnt

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen der Sanktionspraxis im SGB II"
Datum
31. Januar 2012 00:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/untersuchungen-und-studien-zu-den-auswirkungen-der-sanktionspraxis-im-sgb-ii/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt, weil die Antwort nicht glaubwürdig erscheint. Die Sanktionspraxis des SGB II war von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten und die Klagestatistik belegt nach Medienberichten eine außergewöhnlich hohe Schlechtleistung der Bescheide. Ich halte es für nicht glaubwürdig, dass die Gesetzgebung ohne gründlich ermitteltes Informationsmaterial regelmäßig weitere Verschärfungen der Sanktionspraxis fortschreibt. Mit freundlichen Grüßen