Untersuchungen von Katalysatoren

Laut Recherchen von Report Mainz hat das BASt mehrere günstige Katalysatoren verdeckt gekauft und untersucht. Einige Modelle lagen bereits im Neuzustand weit über den erlaubten Stickoxid-Grenzwerten, andere versagten nach 10.000 oder 40.000 Kilometern Fahrleistung. [1]

Ich hätte gern Informationen über die Produktbezeichnungen der beschafften Katalysatoren, sowie die vorliegenden Ergebnisse. Gab es ähnliche Tests in den Jahren danach?
Welche Handlungsempfehlungen wurden an das BMVI geschickt?

[1] https://www.tagesschau.de/inland/katalysator-stickoxide-101.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Recherchen …
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungen von Katalysatoren [#61011]
Datum
12. März 2019 21:39
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Recherchen von Report Mainz hat das BASt mehrere günstige Katalysatoren verdeckt gekauft und untersucht. Einige Modelle lagen bereits im Neuzustand weit über den erlaubten Stickoxid-Grenzwerten, andere versagten nach 10.000 oder 40.000 Kilometern Fahrleistung. [1] Ich hätte gern Informationen über die Produktbezeichnungen der beschafften Katalysatoren, sowie die vorliegenden Ergebnisse. Gab es ähnliche Tests in den Jahren danach? Welche Handlungsempfehlungen wurden an das BMVI geschickt? [1] https://www.tagesschau.de/inland/katalysator-stickoxide-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 12.03.2019 begehrten Sie Informationen der Bundesanstalt für St…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
AW: Untersuchungen von Katalysatoren [#61011]
Datum
27. März 2019 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 12.03.2019 begehrten Sie Informationen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bezug auf ein abgeschlossenes Projekt. Sie begehrten Informationen über: 1.) Produktbezeichnungen der beschafften Katalysatoren, 2.) vorliegende Ergebnisse, 3.) etwaige ähnliche Tests in den Jahren danach sowie 4.) etwaige an das BMVI geschickte Handlungsempfehlungen Diese Informationen stellen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung: zu 1.) Im Rahmen des Projektes wurden insgesamt 5 Austauschkatalysatoren verschiedener Hersteller untersucht. Dabei handelt es sich um 4 zufällig ausgewählte Exemplare/ Fabrikate aus dem freien Teilemarkt und 1 Original-Austauschkatalysator aus einer markengebundenen Fachwerkstatt. Es wurden nur Austauschkatalysatoren betrachtet für die eine Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 103 erteilt wurde. Die Produktbezeichnungen lauten: - TPCATS CATTA003 58736/7.1 20511TAM TPCATS E9 103R-0017951 - Bosal MO1484 MOP0302 E9 103R-00.16500 E9 103R-00.16498 - AS, SL AS-Car Sound009 17875 WS229315 E9 103R-00.11800 - HJS HJS EB01-02 E1 103R-000244 - Original OEM-Katalysator zu 2.) Die Untersuchungsergebnisse sind dem Bericht “Untersuchung des Abgasverhaltens von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen und emissionsrelevanten Bauteilen – Austauschkatalysatoren“ zu entnehmen. Der Bericht ist unter (https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1634) abrufbar. zu 3.) Von Seiten der BASt wurden in den Jahren danach oder davor keine ähnlichen Tests durchgeführt oder in Auftrag gegeben. zu 4.) Es gab eine projektbegleitende ‘Lenkungsgruppe‘ zu der Studie, in der BMVI und BMU vertreten waren. Eine Bewertung der Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus diesen erfolgte dort. Daher wurden von Seiten der BASt keine Handlungsempfehlungen an das BMVI geschickt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Bearbeitung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragstelle…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
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Betreff
AW: Untersuchungen von Katalysatoren [#61011]
Datum
27. März 2019 20:01
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Bearbeitung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 61011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>