Untersuchungsbericht Wahlen 2017

Den Untersuchungsbericht über die Wahlen 2017, über den der Tagesspiegel am 30.09.2022 unter der Überschrift "Druck auf Berliner Senator wächst: Geisel wurde bereits 2017 über Probleme bei Wahlorganisation informiert" (https://www.tagesspiegel.de/berlin/druck-auf-berliner-senator-wachst-geisel-wurde-bereits-2017-uber-probleme-bei-wahlorganisation-informiert-8703607.html?bezuggrd=CHP&utm_source=cp-vollversion) berichtet

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungsbericht Wahlen 2017 [#260021]
Datum
1. Oktober 2022 08:49
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Untersuchungsbericht über die Wahlen 2017, über den der Tagesspiegel am 30.09.2022 unter der Überschrift "Druck auf Berliner Senator wächst: Geisel wurde bereits 2017 über Probleme bei Wahlorganisation informiert" (https://www.tagesspiegel.de/berlin/druck-auf-berliner-senator-wachst-geisel-wurde-bereits-2017-uber-probleme-bei-wahlorganisation-informiert-8703607.html?bezuggrd=CHP&utm_source=cp-vollversion) berichtet
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260021/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Untersuchungsbericht Wahlen 2017 [#260021]
Datum
1. Oktober 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort

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