Untersuchungsbericht zum Zwischenfall auf der Isla Margarita

Eine Kopie des veröffentlichten Unfalluntersuchungsberichts zur Kollision der D-ABUZ der Condor Flugdienst mit einem Funkmasten auf der Isla Margarita, Venezuela. Datum des Zwischenfalls war höchstwahrscheinlich der 24. Juni 1992.
Der Bericht ist anscheinend nicht mehr über venezolanische Quellen zu beziehen, möglicherweise existiert jedoch eine Kopie in Ihrem Archiv.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie des veröffentli…
An Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungsbericht zum Zwischenfall auf der Isla Margarita [#217924]
Datum
10. April 2021 12:16
An
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie des veröffentlichten Unfalluntersuchungsberichts zur Kollision der D-ABUZ der Condor Flugdienst mit einem Funkmasten auf der Isla Margarita, Venezuela. Datum des Zwischenfalls war höchstwahrscheinlich der 24. Juni 1992. Der Bericht ist anscheinend nicht mehr über venezolanische Quellen zu beziehen, möglicherweise existiert jedoch eine Kopie in Ihrem Archiv.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre Anfrage an die BFU Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfallunte…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre Anfrage an die BFU
Datum
26. April 2021 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de>. Vorab darf ich anmerken, dass die Herausgabe von Untersuchungsberichten nicht zwingend nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfolgen muss, eine kurze Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> hätte hierfür gereicht. Gerne stellt die BFU Untersuchungsberichte zur Verfügung. Im angefragten Fall kann ich leider nur auf die federführende Behörde in Venezuele verweisen, die für die Erstellung Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Ihre Anfrage an die BFU Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfallunte…
Von
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Betreff
Ihre Anfrage an die BFU
Datum
26. April 2021 14:33
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) über das Portal www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de>. Vorab darf ich anmerken, dass die Herausgabe von Untersuchungsberichten nicht zwingend nach dem Informationsfreiheitsgesetz erfolgen muss, eine kurze Mail an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> hätte hierfür gereicht. Gerne stellt die BFU Untersuchungsberichte zur Verfügung. Im angefragten Fall kann ich leider nur auf die federführende Behörde in Venezuela verweisen, die für die Untersuchung und die Erstellung des Untersuchungsberichtes verantwortlich ist. In der BFU gibt es hierzu keinen vorliegenden Untersuchungsbericht. In der Hoffnung, Ihnen trotzdem weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,