Untersuchungsberichte für die Unfälle des EC 135 und der zwei Eurofighter

- Untersuchungsberichte für den Hubschrauber absturzt des typs EC 135 an 01.07.2019
- Untersuchungsberichte über die Eurofighter-Abstürze des Das Luftwaffengeschwader 73 „Steinhoff“

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Untersuchungsberi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untersuchungsberichte für die Unfälle des EC 135 und der zwei Eurofighter [#154298]
Datum
4. Juli 2019 20:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Untersuchungsberichte für den Hubschrauber absturzt des typs EC 135 an 01.07.2019 - Untersuchungsberichte über die Eurofighter-Abstürze des Das Luftwaffengeschwader 73 „Steinhoff“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1062 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.07.2019 (s.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage: Untersuchungsberichte für die Unfälle des EC 135 und der zwei Eurofighter [#154298]
Datum
8. Juli 2019 10:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

R I 1 Az 39-22-17/-1062 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.07.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 4. Juli 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1062 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1062 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.07.2019 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG-Anfrage "Untersuchungsberichte für die Unfälle des EC 135 und der zwei Eurofighter [#154298]"
Datum
10. Juli 2019 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

R I 1 Az 39-22-17/-1062 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.07.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1062 vom 08.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrags vom 4. Juli 2019 (Bezug) hatten Sie um Übersendung der "Untersuchungsberichte für die Unfälle des EC 135 und der zwei Eurofighter" gebeten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Abschlussberichte zu den genannten Flugunfällen sind noch nicht erstellt und liegen dem Bundesministerium der Verteidigung daher nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist es nicht möglich, Ihrem Auskunftsersuchen zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen