Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung

- Briefe an die Bundesländer bezüglich einer erneuten Änderung der StVO wegen einer vermeintlichen Unverhältnismäßigkeit
- Auswertungen, Zusammenfassungen oder andere Berichte über die unter https://twitter.com/BMVI/status/1261031183187685377 erwähnten zahlreichen Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern, die Angst haben, ihren Führerschein & so ihren Job zu verlieren.

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  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Briefe an die Bun…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
15. Mai 2020 10:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Briefe an die Bundesländer bezüglich einer erneuten Änderung der StVO wegen einer vermeintlichen Unverhältnismäßigkeit - Auswertungen, Zusammenfassungen oder andere Berichte über die unter https://twitter.com/BMVI/status/1261031183187685377 erwähnten zahlreichen Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern, die Angst haben, ihren Führerschein & so ihren Job zu verlieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186739 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung“ vom 15.…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
17. Juni 2020 07:56
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung“ vom 15.05.2020 (#186739) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186739/
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben wurde von hier am 15.06.2020 abgesandt. Ich gehe davon aus, das…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
17. Juni 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
604,3 KB
geschwärzt
424,8 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
AbdruckIFGNAME.eml
1,6 MB
UnverhltnismigkeitderStVO-nderung186.eml
6,5 KB
WGUnverhltnismigkeitderStVO-nderung.eml
1,6 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben wurde von hier am 15.06.2020 abgesandt. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Antwort in Kürze zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ref-StV12 möchte die Nachricht "Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]" zurückrufen.
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Rückruf: Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
17. Juni 2020 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Ref-StV12 möchte die Nachricht "Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]" zurückrufen.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben wurde von hier am 15.06.2020 abgesandt. Ich gehe davon aus, das…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
17. Juni 2020 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Antwortschreiben wurde von hier am 15.06.2020 abgesandt. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Antwort in Kürze zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. In meiner Anfrage bat ich um Zusendung von Auswertung…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
19. Juni 2020 09:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. In meiner Anfrage bat ich um Zusendung von Auswertungen, Zusammenfassungen oder anderen Berichten über die unter https://twitter.com/BMVI/status/1261031183187685377 erwähnten zahlreichen Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern. Aus ihrer Antwort geht nicht hervor, dass das BMVI keine Auswertungen, Zusammenfassungen oder andere Berichte über diese Nachrichten angefertigt hat. Ggf. senden Sie mir diese bitte zu. Weiterhin schrieb das BMVI auf Twitter (https://twitter.com/BMVI/status/1261031184454356993), dass es bereits auf die Bundesländer für die notwendige Zustimmung zugegangen sei. Bitte senden Sie mir sämtliche dazugehörige Kommunikation des BMVI mit den Ländern zu. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186739/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung“ vom…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung [#186739]
Datum
27. Juli 2020 10:26
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung“ vom 15.05.2020 (#186739) bat ich um Zusendung von Auswertungen, Zusammenfassungen oder anderen Berichten. Aus Ihrer Antwort vom 17. Juni 2020 geht nicht hervor, ob solche Dokumente existieren. Liegen solche Dokumente vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186739/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unverhältnismäßigkeit der StVO-Änderung“ [#186739] [#186739]
Datum
27. Juli 2020 10:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/186739/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich um Zusendung von Auswertungen, Zusammenfassungen oder anderen Berichten bat. Erhalten habe ich jedoch nur einen Absatz zum "allgemeinen Stimmungsbild". Es bleibt unklar, ob das Ministerium Dokumente hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 186739.pdf - 2020-06-17_2-AbdruckIFGNAME.eml - 2020-06-17_2-Abdruck.pdf - 2020-06-17_2-UnverhltnismigkeitderStVO-nderung186.eml - 2020-06-17_2-Versendevermerk.pdf - 2020-06-17_2-WGUnverhltnismigkeitderStVO-nderung.eml Anfragenr: 186739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186739/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. August 2020
Status

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