Unverletzlichkeit der Person zu Sylvester/Neujahr

Zu jeder Jahreswende nimmt die Umweltbelastung (Luft, Boden, Gewässer, Mensch, Tier etc. weiter zu. Der "Rausch weniger Stunden" entspricht dem Verhältnis nach 17 % der jährlichen Umweltbelastung durch den Verkehr. Die Kosten für Brand, Verletzung, Beschädigung und Gesundheit müssen von der Allgemeinheit getragen werden. Jede staatlich Gewalt ist verpflichtet, Schaden vom Volk abzuwenden.
Bitte Senden Sie mir Informationen zu wie der Staat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Person schützen will.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Gerd-Jürgen Rieckmann-Kreye
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu jeder Ja…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Gerd-Jürgen Rieckmann-Kreye
Betreff
Unverletzlichkeit der Person zu Sylvester/Neujahr [#178978]
Datum
2. Februar 2020 15:50
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu jeder Jahreswende nimmt die Umweltbelastung (Luft, Boden, Gewässer, Mensch, Tier etc. weiter zu. Der "Rausch weniger Stunden" entspricht dem Verhältnis nach 17 % der jährlichen Umweltbelastung durch den Verkehr. Die Kosten für Brand, Verletzung, Beschädigung und Gesundheit müssen von der Allgemeinheit getragen werden. Jede staatlich Gewalt ist verpflichtet, Schaden vom Volk abzuwenden. Bitte Senden Sie mir Informationen zu wie der Staat das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Person schützen will.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerd-Jürgen Rieckmann-Kreye Anfragenr: 178978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178978 Postanschrift Gerd-Jürgen Rieckmann-Kreye << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerd-Jürgen Rieckmann-Kreye

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II-Z3 105/2020 Sehr geehrter Herr Ri…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 2. Februar 2020 - Unverletzlichkeit der Person zu Sylvester/Neujahr [#178978]
Datum
21. Februar 2020 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II-Z3 105/2020 Sehr geehrter Herr Rieckmann-Kreye, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 2. Februar 2020 teile ich Ihnen mit, dass innerhalb der Bundesregierung für Umweltfragen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend zuständig ist. Soweit Ihr Auskunftsersuchen auf Gesundheitsfragen zielt, ist hierfür das Bundesministerium für Gesundheit zuständig. Ich darf Sie bitten, sich unmittelbar dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen