Unveröffentlichte Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Aktuelle Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Infobrief sowie Sachstände, die der Wissenschaftliche Dienst im Jahr 2021 sowie von Januar bis Juli 2022 erstellt hat; ausgenommen davon sind die bereits auf bundestag.de veröffentlichten Dokumente.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich erhalte meinen Antrag trotz Gebühren aufrecht und würde mich sehr freuen, wenn ich Kommunikation dazu mit Ihnen per E-Mail und nicht wieder per Post führe könnte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2022
  • Frist
    28. September 2022
  • 5 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aktuell…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unveröffentlichte Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes [#257825]
Datum
26. August 2022 10:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aktuelle Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Infobrief sowie Sachstände, die der Wissenschaftliche Dienst im Jahr 2021 sowie von Januar bis Juli 2022 erstellt hat; ausgenommen davon sind die bereits auf bundestag.de veröffentlichten Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich erhalte meinen Antrag trotz Gebühren aufrecht und würde mich sehr freuen, wenn ich Kommunikation dazu mit Ihnen per E-Mail und nicht wieder per Post führe könnte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 257825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257825/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antwortebescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug: Antrag vom 26. August 2022 mit Ihrer E-Mail vom 26. August …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antwortebescheid
Datum
7. September 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, Bezug: Antrag vom 26. August 2022 mit Ihrer E-Mail vom 26. August 2022 bitten Sie unter Berufung auf das IFG um die Übermittlung der folgenden Unterlagen: "Sämtliche Aktuelle Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Infobrief sowie Sachstände, die der Wissenschaftliche Dienst im Jahr 2021 sowie von Januar bis Juli 2022 erstellt hat; ausgenommen davon sind die bereits auf bundestag.de veröffentlichten Dokumente." Ihr Antrag ist bei mir eingegangen und wird auf der Grundlage des IFG geprüft sowie zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 26. August 2022 bitten Si…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
19. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
664,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 26. August 2022 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Aktuelle Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Telefon: +49 30 227-33043 (Vz.) Infobrief sowie Sachstände, die der Wissenschaftliche Dienst im Fax: +49 30 227-36970 <<E-Mail-Adresse>> Jahr 2021 sowie von Januar bis Juli 2022 erstellt hat; ausgenommen davon sind die bereits auf bundestag.de Dienstgebäude: veröffentlichten Dokumente." Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Begründung: In dem von Ihnen genannten Zeitraum wurden alle von den Wissenschaftlichen Diensten verfassten Aktuellen Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Infobriefe und Sachstände auf bundestag.de veröffentlicht, mit Ausnahme jener Arbeiten, die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft sind. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und keine Ausschlussgründe entsprechend der §§ 3 ff, IFG vorliegen. Eine Antrag nach dem IFG kann zudem abgelehnt werden, wenn die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können (§ 9 Abs. 3 IFG). Bezüglich der als VS-NfD eingestuften Unterlagen besteht wiederum kein Anspruch auf Informationszugang i.S.d. § 3 Nr, 4 IFG i.V.m. der Verschlusssachenanweisung (VSA). Nach § 3 Nr. 4 IFG ist der Informationszugang nicht gegeben, wenn die Information einer durch die Allgemeine Rechtsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt (BT-Drs. 15/4493, 11). Bei den von Ihnen beantragten Unterlagen handelt es sich um solche, die als Verschlusssache nach der VSA eingestuft sind. Ein "Zugang nach dem IFG besteht daher nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Deutschen Bundestag, Referat ZR 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825] -- per Fax und E-Mail -- Sehr gee…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825]
Datum
26. September 2022 17:55
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid ZR 4-1334-IFG-272/2022 lege ich Widerspruch ein. Gemäß der Rechtsprechung des BVerwG ist der Anspruch auf Zugang zu einer Information nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. Dies wurde offenbar nicht geprüft. Um mir eine wirksame Überprüfung der Entscheidung zu ermöglichen, bitte ich den BT, mir zudem mindestens die Titel der Dokumente mitzuteilen, hilfsweise im Rahmen einer Presseanfrage nach Art. 5 GG. Da Einstufungen nach der VSA informationsbezogen sind, fallen die Titel der Dokumente nicht unter die Ausnahme vom Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 257825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257825/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825]
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825]
Datum
26. September 2022 18:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
43,0 KB
Deutscher Bundestag
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825] Sehr geehrter Herr Semsrott, ich…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825]
Datum
30. September 2022 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige Ihnen hiermit zunächst den Eingang Ihres Widerspruchs, der hier gerade bearbeitet wird und hierzu an die zuständigen Organisationseinheiten weitergeleitet wurde. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
IFG-272/2022: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825] Sehr geehrter Herr Sems…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
IFG-272/2022: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ZR 4-1334-IFG-272/2022 [#257825]
Datum
23. Dezember 2022 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Widerspruchbearbeitung im IFG Verfahren 272/2022 befindet sich kurz vor dem Abschluss. Ein Widerspruchsbescheid geht Ihnen zeitnah auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 26. September 2022…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
29. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
590,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 26. September 2022 gegen den Bescheid der Verwaltung des Deutschen Bundestages vom 19. September 2022 ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Widerspruch wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19, September 2022 stattgegeben. 2. Es werden keine Kosten für das Widerspruchsverfahren erhoben. Sie haben mit E-Mail vom 26. August 2022 unter Bezugnahme auf das IFG um die Zusendung „sämtlicher aktueller Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Infobriefe sowie Sachstände, die der Wissenschaftliche Dienst im Jahr 2021 sowie von Januar bis Juli 2022 erstellt hat, ausgenommen davon sind die bereits auf bundestag.de veröffentlichten Dokumente“ gebeten. Mit Bescheid vom 19. September 2022 wurde Ihnen mitgeteilt, dass alle vom Wissenschaftlichen Dienst verfassten Ausarbeitungen auf bundestag.de veröffentlicht sind, mit Ausnahme jener Arbeiten, die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft sind. Für diese bestehe nach § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. der Verschlusssachenanweisung (VSA) kein Anspruch auf Herausgabe nach dem IFG. Hiergegen legten Sie mit Schreiben vom 26. September 2022Widerspruch ein. Als Begründung führten Sie aus, dass gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Ablehnung allein aufgrund einer formalen Einstufung nichtausreichend sei, es komme vielmehr darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. II. Der von Ihnen eingelegte zulässige Widerspruch ist begründet. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste der Verwaltung des Deutschen Bundestages wurden daraufhin einer umfassenden Prüfung unterzogen, bei der alle im (Antrags-)-Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2022 aufgrund einer VS-Einstufung nicht veröffentlichten Dokumente einer materiellen Prüfung nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) unterzogen wurden. Danach ist eine Information mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Die Prüfung der Dokumente hat ergeben, dass bei den folgenden in der Anlage beigefügten Dokumenten eine Einstufung aus materiellen Gründen nicht (mehr) aufrechterhalten wird. - Ausarbeitung „Entzug von Geldvermögen ausländischer Staaten als Sanktion“, (PE 6 - 019/22, WD 2 - 021/22, WD3 - 042/22, WD 5 - 041/22), Ausarbeitung, 1. April 2022 (Anlage 1) - Sachstand „Zur unionsrechtlichen Bewertung der Beschaffung von Impfstoffen durch Mitgliedstaaten nach Mandatierung der Kommission zur Impfstoffbeschaffung (PE 6 - 008/21), Sachstand vom 22. Januar 2021. (Anlage 2) - Sachstand „Zum horizontalen Sanktionsregime der Europäischen Union bei Menschenrechtsverletzungen“ (PE 6 - 068/21), Sachstand vom 17. Dezember 2021 (Anlage 3) - Ausarbeitung „Enteignung ausländischen Staatsvermögens in der Europäischen Union auf der Grundlage von Unionsrecht“ (PE 6 - 019/22), Ausarbeitung vom 30. März 2022 (Anlage 4) Außerhalb Ihres Antragszeitraums ist zudem bei der folgenden Arbeit die Einstufung aufgehoben worden: - Dokumentation „Zur Diskussion um einen Nationalen Sicherheitsrat. Rechtslage im internationalen Vergleich“ (WD 2 - 056/22), Dokumentation vom 26. August 2022 (Anlage 5) Diese Ausarbeitungen wurden zwischenzeitlich veröffentlicht (https://www.bundestag.de/ausarbeitungen). Die Prüfung des als beigefügten Sachstandes (WD 3 - 130/21) vorn 30. Juni 2021 mit dem Titel „Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten“ hat ergeben, dass eine Einstufung ebenfalls nicht mehr gerechtfertigt ist. Jedoch beinhaltet dieser Sachstand u.a. Passagen mit einer rein wörtlichen Wiedergabe von parlamentarischen Beschlüssen, welche aufgrund der Zuordnung zum spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten nicht vom Anwendungsbereich des IFG (8 1 Abs. 1 S.2 IFG i.V.m. BT-Drs. 15/4493, S. 8) erfasst ist und daher in geschwärzter Form herausgegeben wird. Zudem werden Ihnen die folgenden als beigefügten Arbeiten des Fachbereichs PE 6 teilgeschwärzt übermittelt. Die Überprüfung hatte ergeben, dass der Schutz der in § 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA genannten Rechtsgüter durch entsprechende inhaltliche Schwärzung gewährleistet werden kann. - Ausarbeitung „Zum Verordnungsvorschlag COM(2020) 568 final“ (PE 6 -010/21), (Anlage 7) - Kurzinformation „Zu den rechtlichen Vorgaben für die digitale Visa-Beantragung“ (PE 6 - 053/21), (Anlage 8) - Ausarbeitung „Zum überarbeiteten Entwurf für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (PE 6 - 059/21), (Anlage 9) - Ausarbeitung „Die Konditionalitätsregelung nach der Verordnung (EU) 2020/2092 (PE 6 - 061/21), (Anlage 10) - Ausarbeitung „Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (COM(2022) 105 final) (PE 6 - 026/22), (Anlage 11) - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (COM(2021) 851 final) (PE 6- 027/22), (Anlage 12) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen ist. Gegen die Gebührenentscheidung dieses Bescheides kann ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Auch diese Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Ihr Antrag nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 26. September …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
29. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 26. September 2022 gegen den Bescheid der Verwaltung des Deutschen Bundestages vom 19. September 2022 ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Widerspruch wird unter Aufhebung des Bescheides vom 19, September 2022 stattgegeben. 2. Es werden keine Kosten für das Widerspruchsverfahren erhoben. Sie haben mit E-Mail vom 26. August 2022 unter Bezugnahme auf das IFG um die Zusendung „sämtlicher aktueller Begriffe, Ausarbeitungen, Dokumentationen, Infobriefe sowie Sachstände, die der Wissenschaftliche Dienst im Jahr 2021 sowie von Januar bis Juli 2022 erstellt hat, ausgenommen davon sind die bereits auf bundestag.de veröffentlichten Dokumente“ gebeten. Mit Bescheid vom 19. September 2022 wurde Ihnen mitgeteilt, dass alle vom Wissenschaftlichen Dienst verfassten Ausarbeitungen auf bundestag.de veröffentlicht sind, mit Ausnahme jener Arbeiten, die als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft sind. Für diese bestehe nach § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. der Verschlusssachenanweisung (VSA) kein Anspruch auf Herausgabe nach dem IFG. Hiergegen legten Sie mit Schreiben vom 26. September 2022Widerspruch ein. Als Begründung führten Sie aus, dass gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Ablehnung allein aufgrund einer formalen Einstufung nichtausreichend sei, es komme vielmehr darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. II. Der von Ihnen eingelegte zulässige Widerspruch ist begründet. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste der Verwaltung des Deutschen Bundestages wurden daraufhin einer umfassenden Prüfung unterzogen, bei der alle im (Antrags-)-Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Juli 2022 aufgrund einer VS-Einstufung nicht veröffentlichten Dokumente einer materiellen Prüfung nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) unterzogen wurden. Danach ist eine Information mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Die Prüfung der Dokumente hat ergeben, dass bei den folgenden in der Anlage beigefügten Dokumenten eine Einstufung aus materiellen Gründen nicht (mehr) aufrechterhalten wird. - Ausarbeitung „Entzug von Geldvermögen ausländischer Staaten als Sanktion“, (PE 6 - 019/22, WD 2 - 021/22, WD3 - 042/22, WD 5 - 041/22), Ausarbeitung, 1. April 2022 (Anlage 1) - Sachstand „Zur unionsrechtlichen Bewertung der Beschaffung von Impfstoffen durch Mitgliedstaaten nach Mandatierung der Kommission zur Impfstoffbeschaffung (PE 6 - 008/21), Sachstand vom 22. Januar 2021. (Anlage 2) - Sachstand „Zum horizontalen Sanktionsregime der Europäischen Union bei Menschenrechtsverletzungen“ (PE 6 - 068/21), Sachstand vom 17. Dezember 2021 (Anlage 3) - Ausarbeitung „Enteignung ausländischen Staatsvermögens in der Europäischen Union auf der Grundlage von Unionsrecht“ (PE 6 - 019/22), Ausarbeitung vom 30. März 2022 (Anlage 4) Außerhalb Ihres Antragszeitraums ist zudem bei der folgenden Arbeit die Einstufung aufgehoben worden: - Dokumentation „Zur Diskussion um einen Nationalen Sicherheitsrat. Rechtslage im internationalen Vergleich“ (WD 2 - 056/22), Dokumentation vom 26. August 2022 (Anlage 5) Diese Ausarbeitungen wurden zwischenzeitlich veröffentlicht (https://www.bundestag.de/ausarbeitungen). Die Prüfung des als beigefügten Sachstandes (WD 3 - 130/21) vorn 30. Juni 2021 mit dem Titel „Amtsausstattung ehemaliger Bundespräsidenten“ hat ergeben, dass eine Einstufung ebenfalls nicht mehr gerechtfertigt ist. Jedoch beinhaltet dieser Sachstand u.a. Passagen mit einer rein wörtlichen Wiedergabe von parlamentarischen Beschlüssen, welche aufgrund der Zuordnung zum spezifischen Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten nicht vom Anwendungsbereich des IFG (8 1 Abs. 1 S.2 IFG i.V.m. BT-Drs. 15/4493, S. 8) erfasst ist und daher in geschwärzter Form herausgegeben wird. Zudem werden Ihnen die folgenden als beigefügten Arbeiten des Fachbereichs PE 6 teilgeschwärzt übermittelt. Die Überprüfung hatte ergeben, dass der Schutz der in § 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA genannten Rechtsgüter durch entsprechende inhaltliche Schwärzung gewährleistet werden kann. - Ausarbeitung „Zum Verordnungsvorschlag COM(2020) 568 final“ (PE 6 -010/21), (Anlage 7) - Kurzinformation „Zu den rechtlichen Vorgaben für die digitale Visa-Beantragung“ (PE 6 - 053/21), (Anlage 8) - Ausarbeitung „Zum überarbeiteten Entwurf für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (PE 6 - 059/21), (Anlage 9) - Ausarbeitung „Die Konditionalitätsregelung nach der Verordnung (EU) 2020/2092 (PE 6 - 061/21), (Anlage 10) - Ausarbeitung „Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (COM(2022) 105 final) (PE 6 - 026/22), (Anlage 11) - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (COM(2021) 851 final) (PE 6- 027/22), (Anlage 12) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen ist. Gegen die Gebührenentscheidung dieses Bescheides kann ebenfalls innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Auch diese Klage ist beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten zu erklären. Wird die Klage schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn die Klage vor Ablauf der Frist beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Mit freundlichen Grüßen

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