Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG)

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Veröffentlichtungspflichtige (§ 74 EnW), aber unveröffentlichte Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Antrag der münsterNETZ GmbH vom 15.05.2014 auf Durchführung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gegen die Westnetz GmbH gemäß § 31 EnWG i.V.m. § 19 Abs. 3 StromNEV

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2018
  • Frist
    20. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Veröffentlichtun…
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Betreff
Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG) [#34086]
Datum
17. Oktober 2018 08:56
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Veröffentlichtungspflichtige (§ 74 EnW), aber unveröffentlichte Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Antrag der münsterNETZ GmbH vom 15.05.2014 auf Durchführung eines besonderen Missbrauchsverfahrens gegen die Westnetz GmbH gemäß § 31 EnWG i.V.m. § 19 Abs. 3 StromNEV
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag vom 17.10.2018 auf Zusendung der unveröffentlichte…
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Betreff
AW: Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG) [#34086]
Datum
26. Oktober 2018 13:09
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf meinen Antrag vom 17.10.2018 auf Zusendung der unveröffentlichten, aber veröffentlichungspflichtigen Entscheidung im Verfahren BK4-14-147 bitte ich nochmals um eine Eingangsbestätigung Ihrerseits. Bitte teilen Sie mir auch das Aktenzeichen mit, unter dem mein Antrag bei Ihnen geführt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.10.2018 ist hier eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an di…
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Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG) [#34086]
Datum
26. Oktober 2018 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.10.2018 ist hier eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an die BK8 weitergeleitet, da die BK8 das Verfahren seinerzeit von der BK4 übernommen und abgeschlossen hatte. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen BK8-14/M3764-01 geführt. Die Entscheidungsgründe eines parallel geführten Verfahrens mit nahezu identischer Rechtsfrage finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2014/2014_3000bis3999/2014_3700bis3799/BK8-14-3764/BK8-14-3764-03-M_Beschlusstenor.html In der Tat wurde der erst seit kurzem bestandskräftige Beschluss in Sachen münsterNetz bislang noch nicht veröffentlicht. Die Beschlusskammer strebt eine kurzfristige Veröffentlichung gem. § 74 EnWG auf ihrer Internetseite an; sobald dies soweit ist, werde ich Sie hierüber informieren. Sodann könnten Sie prüfen, ob die Veröffentlichung aus Ihrer Sicht ausreichend ist, oder ob Sie das IFG-Verfahren aufrecht erhalten möchten. Vor diesem Hintergrund würde ich vorerst auf die Vergabe eines Aktenzeichens des IFG-Verfahrens verzichten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, b…
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Betreff
AW: WG: Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG) [#34086]
Datum
26. Oktober 2018 14:22
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, bis wann Sie die versäumte Veröffentlichung nachgeholt haben werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in der Beschluss ist nun hier veröffentlicht: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Servi…
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Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG) [#34086]
Datum
5. November 2018 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung der Veröffentlichung. Mein Antrag vom 17.10.20…
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AW: WG: Unveröffentlichte Enscheidung der BNetzA im Verfahren BK4-14-147 (Missbrauchsverfahren auf Antrag der münsterNETZ GmbH gegen die Westnetz GmbH wg. § 19 Abs. 3 EnWG) [#34086]
Datum
5. November 2018 09:49
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Mitteilung der Veröffentlichung. Mein Antrag vom 17.10.2018 hat sich damit erübrigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34086 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>