unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises

Anfrage an: Rhein-Sieg-Kreis

Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter
https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482
über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon".

"BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen.
Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden.
Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden.

Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war.
Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar.

Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten.
Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen.

Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.)
Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext.

Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.:
https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/
und
https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html

Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises:

1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ?

2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ?

3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
24. März 2022 23:42
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fachzeitschrift c't berichtete am 23.10.20 unter https://www.heise.de/select/ct/2020/23/2024809442273661482 über eine Sicherheitslücke im Programm "BosMon". "BosMon" ist ein kostenloses Programm zum Dekodieren von ZVEI-,FMS-und POCSAG-Telegrammen, wie sie bei bei der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im BOS-Funk zum Einsatz kommen. Damit können Alarmierungen und Statusmeldungen von Feuerwehr und Rettungsdienst an einem PC angezeigt und verarbeitet werden. Über die integrierte Anbindung an Dienste wie SMS, Prowl, NMA sowie durch die App BosMon Mobile können Einheiten automatisch oder manuell alarmiert werden. Die Sicherheitslücke bestand - wie oben berichtet - darin, dass der jeweilige "BosMon"-webserver über das Internet ohne Passwort oder Zugangsdaten erreichbar war. Die webserver waren über Suchmaschinen wie z.B. censys.io leicht auffindbar. Über den ungeschützen webserver-Zugang war es möglich, Einblick in die Alarmierung des jeweiligen Landkreises im Klartext zu erhalten. Die Sicherheitslücke der verschiedenen webserver wurde bis Anfang 2022 nach und nach weitgehend geschlossen. Beim Einblick in die webserver in den verschiedenen Landkreisen fiel auf, dass oftmals unverschlüsselte digitale Alarmierung nach dem POCSAG-Standard verwendet wurde (Eintrag "POCSAG" in der Spalte "Kanal" in der webserver-Darstellung.) Dargestellt wurden dabei die personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und teilweise auch deren Gesundheitsdaten (z.B. das Symptom) in Klartext. Das Problem der unverschlüsselten Übertragung von Patientendaten und Gesundheitsdaten im BOS-Funk wurde bereits mehrfach medial thematisiert, siehe z.B.: https://northeim-jetzt.de/northeimer-kreisverwaltung-hat-aerger-mit-der-landesbehoerde-fuer-datenschutz/ und https://www.golem.de/news/behoerdenfunk-patientendaten-von-rettungsdiensten-ungeschuetzt-im-internet-1807-135622.html Meine Fragen bezogen auf den Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises: 1) In welchem Umfang kommt unverschlüsselte digitale Alarmierung zum Einsatz ? 2) Werden hier ggf. auch personenbezogene Daten der Patienten (wie Name, Adresse, Alter) und deren Gesundheitsdaten unverschlüsselt in Klartext übermittelt ? 3) Wie ist der Zeitplan für die Umstellung auf verschlüsselte digitale Alarmierung (z.B. mittels Verwendung von IDEA-Verschlüsselung im bestehenden POCSAG-Netz oder Alarmierung über TETRA-Digitalfunk) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
21. Mai 2022 23:58
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises“ vom 24.03.2022 (#244565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Automatische Antwort: IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
21. Mai 2022 23:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell geschlossen. Ihre Nachricht wird am kommenden Montag an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bitte beachten Sie unsere Besuchsregeln: Das bedeutet, dass Besuche im Kreishaus und den Außenstellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Bringen Sie Ihre Terminbestätigung unbedingt mit zu Ihrem Termin. Ohne diese kann das Sicherheitspersonal Ihnen keinen Zutritt gewähren. Der Zugang ins Kreishaus ist nur durch den Haupteingang möglich. Bitte nehmen Sie Ihren Termin – wenn möglich – ohne Begleitung wahr und berücksichtigen Sie unbedingt die Abstandsregeln, um sich und andere zu schützen. Außerdem müssen Sie beim Besuch des Kreishauses und den Außenstellen mindestens eine medizinische Maske tragen. Selbstgeschneiderte Masken, Schals oder Multifunktionstücher reichen nicht aus! Ohne ausreichenden Schutz darf das Sicherheitspersonal Sie nicht hereinlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
3. Juli 2022 10:02
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises“ vom 24.03.2022 (#244565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Automatische Antwort: IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
3. Juli 2022 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell geschlossen. Ihre Nachricht wird am Montag an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bitte beachten Sie unsere Besuchsregeln: Ab dem 26. Mai 2022 gelten für Besuche der Dienststellen im Siegburger Kreishaus und sämtlicher Außenstellen wie auch der Dienststellen der Kreisverwaltung im Technoparkt in Sankt Augustin, der Außenstelle des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim, der Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim sowie der Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises folgende Regelungen: Besuche im Kreishaus sind weiterhin nur mit Terminvergaben möglich. Es entfällt die Maskenpflicht; diese kann auf freiwilliger Basis getragen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
3. August 2022 21:20
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises“ vom 24.03.2022 (#244565) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 99 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises“ [#244565]
Datum
12. September 2022 23:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/244565/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz mehrfacher Nachfrage bislang keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 244565.pdf Anfragenr: 244565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244565/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.09.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises“ [#244565]
Datum
13. September 2022 11:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.09.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 24.3.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei der Anfrage "unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises"
Datum
22. September 2022 13:07
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 24.3.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-6892/22 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/unverschlusselte-alarmierung-von-feuerwehr-und-rettungsdienst-im-bereich-der-leitstelle-des-rhein-sieg-kreises/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Alternativ dazu können Sie mir gerne auch die Antwort an den Antragsteller in Kopie zukommen lassen. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Rhein-Sieg-Kreis
Kein Nachrichtentext
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. September 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
906,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Ihr Zeichen 38.1) und das Übersenden…
An Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
1. Oktober 2022 20:17
An
Rhein-Sieg-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (Ihr Zeichen 38.1) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rhein-Sieg-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell …
Von
Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Automatische Antwort: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
1. Oktober 2022 20:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kreisverwaltung in Siegburg ist aktuell geschlossen. Ihre Nachricht wird am Dienstag an die zuständige Stelle weitergeleitet. Bitte beachten Sie unsere Besuchsregeln: Ab dem 26. Mai 2022 gelten für Besuche der Dienststellen im Siegburger Kreishaus und sämtlicher Außenstellen wie auch der Dienststellen der Kreisverwaltung im Technoparkt in Sankt Augustin, der Außenstelle des Straßenverkehrsamtes in Meckenheim, der Jugendhilfezentren in Eitorf, Neunkirchen-Seelscheid und Meckenheim sowie der Familien- und Erziehungsberatungsstellen des Rhein-Sieg-Kreises folgende Regelungen: Besuche im Kreishaus sind weiterhin nur mit Terminvergaben möglich. Es entfällt die Maskenpflicht; diese kann auf freiwilliger Basis getragen werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung zu meiner Anfrage (Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-6892/…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: unverschlüsselte Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst im Bereich der Leitstelle des Rhein-Sieg-Kreises [#244565]
Datum
1. Oktober 2022 20:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Vermittlung zu meiner Anfrage (Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-6892/22). Dazu habe ich mittlerweile eine Antwort von der angefragten Stelle erhalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>