Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Nach Art. 15 DSGVO hat jede betroffene Person ein Recht auf Auskunft über die bei der Landesrundfunkanstalt(Hier: NDR) bzw. beim Beitragsservice Köln gespeicherten personenbezogenen Daten und auf bestimmte erweiterte Informationen dazu.
In einem Informationsblatt des Beitragsservice wird zwischen "aktiven" Daten, also Daten, die der Bearbeitung zur Verfügung stehen und "gelagerten" Daten, die auch über längere Zeiträume gespeichert werden um - wie angegeben wird - rechtliche Bestimmungen zu erfüllen unterschieden.
Zitat:
"5. Speicherdauer bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
...
... Eine Löschung erfolgt jedoch zunächst nicht, wenn die Verarbeitung der Daten zu folgenden Zwecken weiterhin erforderlich ist:
- Erfüllungs handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zu zehn Jahre.
- Aufbewahrung aufgrund von gesetzlichen Verjährungsvorschriften: Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesezbuchs und der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
Sofern Daten lediglich noch zu den vorgenannten Zwecken aufbewahrt werden, ist der Zugriff auf diese Daten eingeschränkt. d.h. sie stehen der Sachbearbeitung in der Regel nicht mehr zur Verfügung (Sperrung). Die Daten sind nicht mehr veränderbar und dienen ausschließlich der Aufbewahrung.
..."
Zitat Ende
Bei einer Datenabfrage nach Art 15 DSGVO werden der Person, wenn sie nicht ausdrücklich auch Informationen über diese "gelagerten" Daten haben will, nur der dem Beitragsservice aktuell zugängige Datensatz zugesendet.
Der Begriff "Lagern von Daten" kommt in der DSGVO überhaupt nicht vor und ist im Datenschutz auch gar kein vom "Speichern" unterscheidbarer Begriff.
Bitte senden Sie mir Informationen über die rechtlichen oder satzungsmäßigen Grundlagen dafür zu, welche Unterschiede der Daten dazu führen, dass beim Beitragsservice, bzw. der verantwortlichen Stelle, bei der Landesrundfunkanstalt - hier der NDR - "gespeicherte" und "gelagerte" Daten unterschiedlich behandelt werden dürfen, und bei einer nicht diversifizierenden Abfrage nach Art. 15 DSGVO nur die Daten des "aktiven" Datensatzes zugesendet werden.
Dies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Trotzdem bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene, ausdrücklich freiwillige Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen dann unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum4. Juli 2018
-
7. August 2018
-
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 4. Juli 2018 11:13
- An
- NDR
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- NDR
- Betreff
- Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 6. Juli 2018 15:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 6. Juli 2018 16:23
- An
- NDR
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- NDR
- Betreff
- Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 10. Juli 2018 15:37
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 10. Juli 2018 20:09
- An
- NDR
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- NDR
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- Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 11. Juli 2018 16:52
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 11. Juli 2018 17:36
- An
- NDR
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 7. August 2018 11:41
- An
- NDR
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 17. September 2018 15:09
- An
- NDR
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung Antwort: Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO [#31589]
- Datum
- 29. Oktober 2018 21:19
- An
- NDR
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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- Vermittlung bei Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589]
- Datum
- 15. Februar 2019 22:20
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589]
- Datum
- 19. Februar 2019 08:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589]
- Datum
- 27. Februar 2019 13:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589]
- Datum
- 27. Februar 2019 15:07
- An
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589] (G/637/2019)
- Datum
- 4. März 2019 15:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589] (G/637/2019) [#31589]
- Datum
- 13. März 2019 17:56
- An
- NDR
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
- Betreff
- Erinnerung Anfrage „Unvollständige Auskunft nach Art. 15 DSGVO“ [#31589] [#31589] (G/637/2019) [#31589]
- Datum
- 10. September 2019 09:38
- An
- NDR
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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