unvollständige Übersichtskarte der BDBOS Digitalfunk-Standorte

Unter
http://www.funkfrequenzen01.de/bos_digi001.htm
ist eine Karte der BDBOS Digitalfunk-Standorte einsehbar.

Diese Karte ist offensichtlich unvollständig.
Es fehlt z.B. der Standort Kempten Mariaberg (47.718318 N, 10.264420 E)

Meine Fragen:
1) Wann erfolgt der nächste Abgleich mit dem Datenbestand der BDBOS ?

2) Ist es geplant, den Datenbestand der Karte zu erweitern um Details aus dem Datenbestand der BDBOS , wie z.B. Kanalnummer/Frequenz, Mobile Netzkennung (MNC), Local Area Code, Colour Code, Nutzerkreis ?

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter http://www.fu…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unvollständige Übersichtskarte der BDBOS Digitalfunk-Standorte [#165687]
Datum
1. September 2019 19:36
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter http://www.funkfrequenzen01.de/bos_digi001.htm ist eine Karte der BDBOS Digitalfunk-Standorte einsehbar. Diese Karte ist offensichtlich unvollständig. Es fehlt z.B. der Standort Kempten Mariaberg (47.718318 N, 10.264420 E) Meine Fragen: 1) Wann erfolgt der nächste Abgleich mit dem Datenbestand der BDBOS ? 2) Ist es geplant, den Datenbestand der Karte zu erweitern um Details aus dem Datenbestand der BDBOS , wie z.B. Kanalnummer/Frequenz, Mobile Netzkennung (MNC), Local Area Code, Colour Code, Nutzerkreis ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
WG: unvollständige Übersichtskarte der BDBOS Digitalfunk-Standorte [#165687]
Datum
19. September 2019 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 1. September 2019. Sie beziehen sich in Ihrer E-Mail auf eine Karte der BDBOS-Digitalfunk-Standorte. Hierzu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich nicht um eine durch die BDBOS erstellte Übersichtskarte handelt und eine Autorisierung dieser durch die BDBOS nicht erfolgen kann. Ich empfehle, Ihre Fragen direkt an den Betreiber der Webseite zu richten. Für weitergehende Informationen zum Digitalfunk verweise ich auf den Internetauftritt der BDBOS. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Diese einfache Auskunft ergeht gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei. Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: unvollständige Übersichtskarte der BDBOS Digitalfunk-Standorte [#165687]
Datum
20. September 2019 09:27
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Klarstellung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>