Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Jens Spahn hat öffentlich geäußert, dass ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel vor dem Europäischen Gerichtshof unwägbar ist.

Nun wurde aber in der EU der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel verboten. Desweiteren ist in der Mehrzahl der europäischen Länder der Versand verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel verboten.

Woher bezieht der Gesundheitsminister seine Einschätzung der Unwägbarkeit? Gibt es dazu Rechtsgutachten?
Können diese Rechtsgutachten die von der ABDA veröffentlichten Gutachten der europarechtlichen Vereinbarkeit von Versandverbot und EU-Recht widerlegen?

Wodurch wir belegt, dass eine Beschränkung sowohl der Boni als auch des Marktanteils eher wägbar ist? Gibt es dazu Rechtsgutachten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jens Spahn hat ö…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel [#36689]
Datum
14. Januar 2019 15:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jens Spahn hat öffentlich geäußert, dass ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel vor dem Europäischen Gerichtshof unwägbar ist. Nun wurde aber in der EU der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel verboten. Desweiteren ist in der Mehrzahl der europäischen Länder der Versand verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel verboten. Woher bezieht der Gesundheitsminister seine Einschätzung der Unwägbarkeit? Gibt es dazu Rechtsgutachten? Können diese Rechtsgutachten die von der ABDA veröffentlichten Gutachten der europarechtlichen Vereinbarkeit von Versandverbot und EU-Recht widerlegen? Wodurch wir belegt, dass eine Beschränkung sowohl der Boni als auch des Marktanteils eher wägbar ist? Gibt es dazu Rechtsgutachten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungs…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel [#36689]
Datum
16. Februar 2019 12:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel“ vom 14.01.2019 (#36689) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in es ist beabsichtigt, Ihren Antrag gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b Informationsfreihe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel [#36689]
Datum
19. Februar 2019 17:47
Status
Warte auf Antwort
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7,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in es ist beabsichtigt, Ihren Antrag gemäß § 3 Nummer 3 Buchstabe b Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzulehnen, da der Informationszugang die Beratungen von Behörden beeinträchtigen könnte. Die Beratungen zu den von Herrn Bundesminister Spahn vorgestellten Eckpunkten zur "Stärkung der flächendeckenden Versorgung - Weiterentwicklung der Apotheken - Sicherung der freien Apothekenwahl" dauern derzeit noch an. Da ablehnende IFG-Bescheide eine Rechtsmittelfrist auslösen, muss der Zeitpunkt des Zugangs feststellbar sein. Ablehnende IFG-Bescheide versenden wir daher nur per Briefpost. Sofern Sie einen förmlichen Bescheid wünschen, bitte ich um Mitteilung einer Postadresse. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir die Ablehnung schriftlich unter u.g. Postadresse zukommen zu la…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unwägbarkeit des Versandverbots verschreibungspflichtiger Arzneimittel [#36689]
Datum
28. Februar 2019 15:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, mir die Ablehnung schriftlich unter u.g. Postadresse zukommen zu lassen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019, Aktenzeichen L9 - 96/Antragsteller/in/19 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019, Aktenzeichen L9 - 96/Antragsteller/in/19
Datum
8. März 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019. Leider konnte ich Ihrer E-Mail Ihr genaues Anliegen nicht entnehmen, geben Ihnen jedoch gerne einige allgemeine Informationen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 entschieden, dass die im Arzneimittelgesetz für ausländische Versandapotheken normierte Geltung des einheitlichen Apothekenabgabepreises bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstößt. Die deutsche Regelung zum einheitlichen Apothekenabgabepreis bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist daher auf Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland nicht mehr anwendbar. Apotheken und Versandapotheken mit Sitz in Deutschland sind hingegen weiterhin an die Regelung gebunden. Nur ausländische Versandapotheken können Boni und Rabatte gewähren. Dies führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Herr Bundesminister Jens Spahn ist angesichts des EuGH-Urteils besorgt um die für die Patientinnen und Patienten so wichtige Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch ortsnahe Apotheken. Er ist aber auch daran interessiert, eine Lösung des Versandhandelskonflikts zu entwickeln, die zum einen rechtssicher ist und zum anderen die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Apotheken auch zukünftig auf hohem fachlichem Niveau sicherstellt. Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung über die Art der Umsetzung des im Koalitionsvertrag enthaltenen Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dauert derzeit noch an. Herr Bundesminister Spahn hat am 11. Dezember 2018 Vorschläge zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung, zur Weiterentwicklung der Apotheken und zur Sicherung der freien Apothekenwahl vorgestellt. Nähere Einzelheiten werden derzeit erarbeitet und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019, Aktenzeichen L9 - 96/Antragsteller/in/19 [#36689] Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019, Aktenzeichen L9 - 96/Antragsteller/in/19 [#36689]
Datum
26. März 2019 15:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier nochmal meine Frage: Können Sie mir Dokumente zusenden die die, wie der Gesundheitsminister es formuliert hat "Unwägbarkeit" des RX-Versandverbots begründen? Können Sie darüber hinaus die Urteilsbegründung zum EuGH-Urteil, in dem ausländischen Versendern der Verstoß gegen die Preisbindung erlaubt wurde, anhängen bzw. einen Link dazu mitsenden? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019, Aktenzeichen L9 - 96/Antragsteller/in/19 [#36689] Automati…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Februar 2019, Aktenzeichen L9 - 96/Antragsteller/in/19 [#36689]
Datum
26. März 2019 15:47
Status
Warte auf Antwort
Automatische Abwesenheitsnotiz: Ich bin derzeit nicht im Büro und kann Ihre Nachrichten voraussichtlich nicht vor Mittwoch, dem 27. März 2019 lesen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an das Referatspostfach Z 15 <<E-Mail-Adresse>> bzw. in vergaberechtlichen Dingen Z 15-ZVS <<E-Mail-Adresse>> Eine automatische Weiterleitung erfolgt nicht. Gruß,