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unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herrn Skuppin (Radioeins Programmchef)

Das unzensierte Interview von Jungpublik mit Herrn Robert Skuppin von Radioeins.

Zensierte Version: http://jungpublik.de/2016/05/robert-skuppin-radioeins/

Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß BVerwG-Beschluss (BVerwG 7 B 30.12, Marvin Oppong ./. Westdeutscher Rundfunk) die Ablehnung der Anfrage unzulässig ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Mai 2016
  • Frist
    21. Juni 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herrn Skuppin (Radioeins Programmchef) [#16843]
Datum
19. Mai 2016 17:13
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das unzensierte Interview von Jungpublik mit Herrn Robert Skuppin von Radioeins. Zensierte Version: http://jungpublik.de/2016/05/robert-skuppin-radioeins/ Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß BVerwG-Beschluss (BVerwG 7 B 30.12, Marvin Oppong ./. Westdeutscher Rundfunk) die Ablehnung der Anfrage unzulässig ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herr…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herrn Skuppin (Radioeins Programmchef) [#16843]
Datum
1. Juli 2016 22:57
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herrn Skuppin (Radioeins Programmchef)“ vom 19.05.2016 (#16843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß BVerwG-Beschluss (BVerwG 7 B 30.12, Marvin Oppong ./. Westdeutscher Rundfunk) die Ablehnung der Anfrage unzulässig ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 16843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herr…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herrn Skuppin (Radioeins Programmchef) [#16843]
Datum
15. Juli 2016 20:44
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „unzensiertes Interview von Jungpublik mit Herrn Skuppin (Radioeins Programmchef)“ vom 19.05.2016 (#16843) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 16843 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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