unzulässig aufgehängte Wahlplakate

Eine Auflistung über die Summe von unzulässig aufgehängten Wahlplakaten von den vergangenen 2 Wahlen inkl. der bisher gemeldeten unzulässig aufgehängten Plakate zur jetzigen Wahl.
Ferner bitte ich um eine Stellungnahme, ob und ggf. was vom Ordnungsamt dagegen unternommen wird

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine A…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
unzulässig aufgehängte Wahlplakate [#268438]
Datum
23. Januar 2023 18:07
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung über die Summe von unzulässig aufgehängten Wahlplakaten von den vergangenen 2 Wahlen inkl. der bisher gemeldeten unzulässig aufgehängten Plakate zur jetzigen Wahl. Ferner bitte ich um eine Stellungnahme, ob und ggf. was vom Ordnungsamt dagegen unternommen wird
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268438/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Januar 2023 18:07
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Beantwortung auf I…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023
Datum
8. Februar 2023 09:56
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die Beantwortung auf Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023 [#268438] Guten Tag, um darüber entscheiden zu können, Ihnen meine Personalien…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023 [#268438]
Datum
8. Februar 2023 17:51
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, um darüber entscheiden zu können, Ihnen meine Personalien zu geben, bitte ich zunächst um eine Mitteilung, in welcher Höhe mich Kosten erwarten. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268438/

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023 Sehr << Antragsteller:in >> bei den Kosten handelt es sich um eine R…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.Januar 2023
Datum
15. Februar 2023 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bei den Kosten handelt es sich um eine Rahmengebühr, die nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben, bemisst. Dies ergibt sich aus § 16 IFG Bln. iVm. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) i.V.m. § 5 Nr. 2 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) i.V.m. Tarifstelle 1004 Buchst. b) des Gebührenverzeichnisses. Die Auskunft über die Kosten ist Teil der Antragsbearbeitung. Daher bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht erfolgt, sofern mir Ihre Daten (Name und Anschrift) nicht bis zum 22. Februar 2023 vorliegen. Mit freundlichen Grüßen