Unzulässige Nutzung Luca Daten

Hat ihre Behörde ähnlich wie die Strafverfolgungsbehörden in Mainz (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) oder in Baden-Württemberg (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-in-drei-kreisen-bw-abfrage-daten-luca-app-100.html) Kontaktdaten, die durch die LucaApp erfasst wurden, zu Ermittlungszwecken genutzt, oder an andere Behördern weitergeleitet, also ohne Rechtsgrundlage Zugriff auf diese Daten den Polizeibehörden erlaubt oder selbst genutzt?

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat ihre Behör…
An Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Unzulässige Nutzung Luca Daten [#240319]
Datum
8. Februar 2022 15:13
An
Landratsamt Karlsruhe - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat ihre Behörde ähnlich wie die Strafverfolgungsbehörden in Mainz (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) oder in Baden-Württemberg (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/polizei-in-drei-kreisen-bw-abfrage-daten-luca-app-100.html) Kontaktdaten, die durch die LucaApp erfasst wurden, zu Ermittlungszwecken genutzt, oder an andere Behördern weitergeleitet, also ohne Rechtsgrundlage Zugriff auf diese Daten den Polizeibehörden erlaubt oder selbst genutzt? Bitte geben Sie Auskunft, in wie vielen Fällen genau die LucaApp Daten hierzu ausgewertet wurden. Bitte stellen Sie mir ausschließen auf dem Weg einer Email ihre Antwort zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240319/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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